Bürgerinformationssystem

Vorlage - 0/51/158/2014  

 
 
Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
02.12.2014 
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW kann der Bürgermeister - im Falle seiner Verhinderung der allgemeine Vertreter - mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden, wenn die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich ist. Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Der Ausschuss kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind.

 

Die Stadt Erkelenz hat mit dem Kreis Heinsberg und den anderen Städten und Gemeinden des Kreises Heinsberg eine Vereinbarung über die Verwendung der Zuschüsse des Landes NRW bezüglich des Einsatzes von Familienhebammen im Rahmen der „Frühen Hilfen“ abgeschlossen.

 

Das Land NRW gewährt hierfür Zuschüsse von 15.000,00 EUR für die Stadt Erkelenz, die an das Kreisjugendamt Heinsberg weitergeleitet werden und gemäß der getroffenen kreisweiten Vereinbarung verwandt werden.

 

Die Vereinbarung wurde zunächst als Geschäft der lfd. Verwaltung bewertet und in Folge vereinbart. Über diese Vereinbarung sollte in der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses berichtet werden.

 

Das Kreisjugendamt Heinsberg teilte allerdings im August 2014, also nachdem die Vereinbarung bereits als Geschäft der lfd. Verwaltung abgeschlossen war, mit, die Bezirksregierung Köln als Zuschussgeber würde auf einen Ausschussbeschluss (JHA) bestehen und verlange eine zeitnahe Übersendung. Da sich der Jugendhilfeausschuss seinerzeit jedoch noch nicht konstituiert hatte, war eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Jugendhilfeausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung über die von der Stadt Erkelenz abgeschlossene Vereinbarung über die Verwendung der Zuschüsse des Landes NRW bezüglich des Einsatzes von Familienhebammen im Rahmen der „Frühen Hilfen“ vom 20.08.2014“.


Finanzielle Auswirkungen:

keine