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Vorlage - 0/51/161/2014  

 
 
Betreff: Einsatz der Verfügungspauschale im Rahmen der KiBiz-Reform ab dem 01.08.2014
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
02.12.2014 
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Gemäß § 21 des neuen KiBiz-Gesetzes wird den Tageseinrichtungen ab dem 01.08.2014 eine Verfügungspauschale zur Verfügung gestellt. Diese Pauschale dient zur Finanzierung zusätzlicher Personalkraftstunden oder anderer Kräfte, wie z.B. hauswirtschaftliches Personal, welches das pädagogische Personal unterstützen soll.  Zuschüsse, die nicht zweckentsprechend verwendet werden, müssen zurückgezahlt werden. Hiervon dürfen keine Rücklagen gebildet werden.

 

Die Verfügungspauschale kann so u.a. zur personellen Verstärkung in der Mittagszeit eingesetzt werden. Dies ist für die Tageseinrichtungen vor allem vor dem Hintergrund des §13 d Absatz 4 KiBiz wichtig. Hier heißt es:

 

Wird in der Tageseinrichtung ein Mittagessen angeboten, so ist  jedem Kind mit einer wöchentlichen Betreuungszeit ab 35 Stunden grundsätzlich die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen.

 

Die bedeutet eine hohe Bindung des pädagogischen Personals in fachfremden Tätigkeiten. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, über die Mittagszeit hauswirtschaftliche Kräfte mit Aufgaben in der Küche zu beauftragen. Die Einsatzzeiten der zusätzlichen Kräfte orientieren sich an den vom Land NRW zur Verfügung gestellten Pauschalen.

Je nach Anzahl der Gruppen beläuft sich die Pauschale zwischen 1.000,00 € und 9.000,00 €.

 

Größe der Einrichtung

Höhe Verfügungspauschale

Eingruppig §20 Absatz 3 Satz 1

1.000,00 €

Eingruppig (übrige)

3.000,00 €

Zweigruppig

4.000,00 €

Dreigruppig

6.000,00 €

Viergruppig

8.000,00 €

Fünfgruppig

9.000,00 €

 

Die Stadt Erkelenz erhält in diesem Kindergartenjahr insgesamt 133.000,00 €, davon werden 58.000,00 € an Einrichtungen der freien Träger weitergeleitet, 75.000,00 € entfallen auf städt. Einrichtungen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zum Einsatz der Verfügungspauschale zur Kenntnis.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Es werden Landesmittel weitergeleitet.