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Vorlage - 0/51/159/2014  

 
 
Betreff: Umsetzung von "plusKITA" in Folge von KiBiz-Reform ab dem 01.08.2014
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
02.12.2014 
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit der Revision des Kinderbildungsgesetzes wurde u.a. die Möglichkeit geschaffen, Tageseinrichtungen mit einem hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien verstärkt zu unterstützen (plusKITA). Diese Einrichtungen erhalten zusätzlich Mittel in Höhe von mindestens 25.000,00 €. Diese Zuschüsse sind zweckgebunden und ausschließlich für pädagogische Kräfte einzusetzen.  Die Förderung der plusKITA ist auf 5 Jahre ausgelegt.

Die plusKITA hat folgende Aufgabe:

 

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individuelle Förderung der Kinder und Stärkung ihrer Potenziale

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Berücksichtigung des alltagskulturellen Hintergrundes der Kinder

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Orientierung an den lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familien

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Stärkung der Bildungschancen

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Entwicklung von pädagogischen Konzepten und Handlungsformen die auf die Lebenswelt und das Wohnumfeld der Kinder abgestimmt sind

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Regelmäßige Einbeziehung der Eltern in die Bildungsförderung durch adressatengerechte Elternarbeit, zur Stärkung der Bildungschancen und zur Erzielung von mehr Nachhaltigkeit

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Aufbau einer Netzwerkstruktur

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Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung, über die Pflichten nach § 13c hinaus, durch regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und Anpassung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an die speziellen örtliche Anforderung 

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Ressourcen des pädagogischen Personals durch konkrete Maßnahmen, beispielsweise durch regelmäßige Supervision, Beratung, Fort- und Weiterbildung oder größere Multiprofessionalität, im Team stärken.

 

 

Der Landeszuschuss für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales errechnet sich aus dem Verhältnis der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren, die in Familien mit SGB-II Leistungsbezug leben.

Das Jugendamt der Stadt Erkelenz erhält aufgrund dieser Berechnung für jedes Kindergartenjahr 75.000,00 €. Anhand von kleinräumiger Kriterien sind jedoch mindestens 25.000 € je Einrichtungen zu verwenden. Dies bedeutet, dass maximal 3 Einrichtungen die Zuwendungen für die plusKita erhalten können.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben hat die Verwaltung eine Auswertung des Elternbeitragsaufkommens aller Kindergärten in der Stadt zum 01.08.2014 gemacht. Hierbei wurde ermittelt, in welcher Einrichtung die meisten Eltern im SGB II Bezug stehen und wo die meistens Eltern mit einem geringen Bruttojahreseinkommen bis 24.000,00 € ihre Kinder in der Tageseinrichtung haben

Der höchste Anteil findet sich in der städt. Tageseinrichtung Westpromenade mit 48,6 % und in der kath. Tageseinrichtung Gerderath mit 47,8 %. Beide Einrichtungen betreuen eine große Anzahl an Kindern unter 3 Jahren. Die städt. Einrichtung Westpromenade ist eine 5-gruppige Einrichtung mit einem differenzierten Betreuungsangebot. Es werden neben den Kindern über 3 Jahren insgesamt 22 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren betreut. Die kath. Einrichtung Gerderath betreut in 3 Gruppen 50 Kinder über 3 Jahren und 18 Kinder unter 3 Jahren.

Ebenfalls hohe Anteile, über 40%,  an Eltern mit geringem Einkommen weisen die beiden 2-Gruppen Einrichtungen städtische Kita Lövenich und die kath. Kita Golkrath auf. Eine zusätzliche Förderung einer dieser beiden Einrichtungen ist vor dem Hintergrund der geringen Anzahl der Kinder, die diese Einrichtung besuchen, nicht angezeigt.

Die Fördersummen von 25.000,00 € darf nach Vorgabe des Landes NRW nicht unterschritten werden.

Da die Tageseinrichtung Westpromenade gleichzeitig Familienzentrum ist, ist in dieser Einrichtung eine effiziente Verwendung der Mittel zu erwarten.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Einrichtung Westpromenade erhält 2/3 der Fördersumme, insgesamt 50.000,00 €, und die kath. Tageseinrichtung Gerderath erhält 1/3 der Fördersumme mit einem Gesamtbetrag von 25.000,00 €.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Gemäß § 16a KiBiz i.V.m. § 21a KiBiz werden folgende Kindertageseinrichtungen als plusKita für einen Förderzeitraum von 5 Jahren (01.08.2014 bis 31.07.2019) anerkannt:

Kath. Tageseinrichtung für Kinder Gerderath jährliche Fördersumme 25.000,00 €;

Städt. Tageseinrichtung für Kinder Westpromenade jährliche Fördersumme 50.000,00 €.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Die Landesmittel werden weitergeleitet.