Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Einführung eines Web-basierten Anmeldeverfahrens ist in vielerlei Hinsicht sinnvoll. Es ist bedarfs- und adressatengerecht und trägt dem Dienstleistungsgedanken Rechnung. Junge Eltern können sich von zu Hause aus über die Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung in der Stadt Erkelenz jederzeit informieren. Sowohl die städt. Tageseinrichtungen als auch die Tageseinrichtungen der freien Träger stellen ihre Einrichtungen mit den jeweiligen Betreuungsangeboten verbunden mit den unterschiedlichen Konzeptionen auf der Internetseite vor. Die Eltern können somit alle Information, die sie für ihre Entscheidung benötigen, abrufen. Die Anmeldung für die gewünschte Einrichtung kann muss aber nicht online erfolgen. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, das Kind persönlich in der gewünschten Tageseinrichtung anzumelden. Neben dem Serviceangebot sprechen weitere Aspekte für die Einrichtung eines elektronischen Anmeldeverfahrens. Erstmalig wird mit der Revision des Kinderbildungsgesetzes in den §§ 3 a und 3 b KiBiz eine Aussage zu den Wünschen und den Betreuungsbedarfen sowie zu den Fristen und Pflichten der Kommunen zur Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen gemacht. Im § 3 a KiBiz wird den Eltern das Recht eingeräumt, für die Betreuung ihrer Kinder zwischen den zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten zu wählen. Das Jugendamt soll die Angebote am individuellen Bedarf der Eltern ausrichten. Der § 3 b KiBiz besagt zudem, dass spätestens einen Monat nach Bedarfsanzeige eine Bestätigung an die Eltern erfolgen muss. Die Zusage für einen Platz muss den Eltern spätestens sechs Monate nach Bedarfsanzeige zur Verfügung gestellt werden. Der Bedarf muss dem Jugendamt grundsätzlich schriftlich angezeigt werden. Diese Anzeige kann somit künftig in elektronischer Form erfolgen.
Mit Hilfe des elektronischen Anmeldeverfahrens können die Bedarfe konkreter erfasst und gezielte Angebote erarbeitet werden. Der große Vorteil ist außerdem, dass Eltern zwar nach wie vor ihr Kind in mehreren Einrichtungen anmelden können, schließen sie jedoch mit einer Einrichtung einen Betreuungsvertrag ab, erfolgt für alle anderen Einrichtungen eine Bereinigung der Warteliste. Somit würde der manuelle Abgleich von Doppelmeldungen entfallen. Die aktuellen Anmeldezahlen und der damit einhergehende tatsächliche Bedarf könnten zu jederzeit abgerufen werden.
Die Träger bleiben im Zusammenhang mit der Gestaltung der Anmeldung für ihre Einrichtung und der Aufnahmeentscheidung weiterhin autonom.
Die freien Träger der Tageseinrichtungen in der Stadt Erkelenz haben sich bereit erklärt, an diesem Verfahren mitzuwirken. Die Verwaltung des Jugendamtes hat drei verschiedene Verfahren und Anbieter geprüft. In einer kreisweiten Abstimmung mit den anderen Jugendämtern im Kreis Heinsberg wird der „Kita-Navigator“ als sehr praxisorientiert und kostengünstig erachtet. Die Lizenzkosten für den „Kita-Navigator“ belaufen sich für die Stadt Erkelenz auf jährlich ca. 4.500,00 €, diese würden nach sechs Jahren entfallen. Die Serverkosten müssen noch ermittelt werden, da die jeweiligen Träger der Tageseinrichtungen unterschiedliche Verwaltungsprogramme in ihren Tageseinrichtungen vorhalten und die Frage der Schnittstellenanpassung noch nicht endgültig geklärt ist. Mit Einführung eines PC-unterstützten Anmeldeverfahrens würde eine kreisweit einheitliche Regelung den Eltern zur Verfügung stehen.
Der Einsatz des „KITA-Navigator“ ist für das Kindergartenjahr 2016/2017 geplant. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales wird beauftragt, die anfallenden Kosten für den Einsatz des Kita-Navigators zu ermitteln und die Anschaffung für das Kindergartenjahr 2016/2017 vorzubereiten.“ Finanzielle Auswirkungen: Diese müssen noch ermittelt werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||