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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Der Jugendhilfeausschuss bestellt gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 2 GO NW Frau Monika Heuter zur Schriftführerin und Herrn StOAR Friedel Dreßen zum Schriftführer für die über seine Sitzung zu fertigenden Niederschriften.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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