Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der Jugendhilfeausschuss bestellt gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 2 GO NW Frau Monika Heuter zur Schriftführerin und Herrn StOAR Friedel Dreßen zum Schriftführer für die über seine Sitzung zu fertigenden Niederschriften.“