Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 29. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 29. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 25.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2     Informationen über Sitzungen (öffentlicher Teil)      
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 24.03.2009      
Ö 3.1  
Bebauungsplan Nr. I/5B "Einzelhandelszentrum Atelierstraße", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/143/2009  
Ö 3.2  
Bebauungsplan Nr. IV "Nahversorgungszentrum Katzemer Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/144/2009  
Ö 3.3  
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI "Umsiedlung Borschemich", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 BauGB und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/145/2009  
Ö 3.4  
Bebauungsplan Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/146/2009  
Ö 3.5  
Unternehmensbefragung der Erkelenzer Unternehmen  
Enthält Anlagen
A 80/046/2009  
Ö 4  
Umsetzung des Konjunkturpakets II in der Stadt Erkelenz  
. II/013/2009  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

 

„ 1.       Die Verwaltung wird beauftragt kurzfristig abzuklären, ob der Einsatz der pauschalen Finanzhilfen aus dem Konjunkturpaket II für den Neubau eines Schwimmbades möglich ist.

 

2.            Die Kosten für den Neubau eines Schwimmbades und den Abriss des heutigen Bades sollen 8 Millionen Euro brutto nicht überschreiten. Der Standard des Neubaus ist noch festzulegen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten.

 

3.            Der Standort eines neuen Schwimmbades wird im Bereich der heutigen Liegewiese des Freibades festgelegt. Der Baukörper des Schwimmbades soll an die Krefelder Straße orientiert werden.

 

4.            Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kreis Heinsberg Gespräche über eine wirtschaftliche Erweiterung der Baumaßnahme Neubau einer Turnhalle für das Berufskolleg Erkelenz mit dem Ziel zu führen, den notwendigen Ersatz der Umkleiden für das Willy-Stein-Stadion zu schaffen.“

   
    25.03.2009 - Hauptausschuss
    Ö 4 - geändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

 

„ 1.       Die Verwaltung wird beauftragt kurzfristig abzuklären, ob der Einsatz der pauschalen Finanzhilfen aus dem Konjunkturpaket II für den Neubau eines Schwimmbades möglich ist.

 

2.            Die Kosten für den Neubau eines Schwimmbades und den Abriss des heutigen Bades sollen 8 Millionen Euro brutto nicht überschreiten. Der Standard des Neubaus ist noch festzulegen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten.

 

3.            Der Standort eines neuen Schwimmbades wird im Bereich der heutigen Liegewiese des Freibades festgelegt. Der Baukörper des Schwimmbades soll an die Krefelder Straße orientiert werden.

 

4.            Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kreis Heinsberg Gespräche über eine wirtschaftliche Erweiterung der Baumaßnahme Neubau einer Turnhalle für das Berufskolleg Erkelenz mit dem Ziel zu führen, den notwendigen Ersatz der Umkleiden für das Willy-Stein-Stadion zu schaffen.

 

5.      Die Verwaltung richtet ab sofort bis Ende April 2009 auf der Internetseite der Stadt Erkelenz ein Forum ein, worin die Bevölkerung Fragen, Anregungen und Vorschläge zum Neubau eines Schwimmbades einstellen kann. Auch ein Briefkasten in der Verwaltung ist für schriftliche Eingaben bereit zu stellen.

 

6.      Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete ihr bekannte Investoren für zusätzliche bzw. ergänzende Bereiche (Sauna etc.) zu kontaktieren.

 

7.      Die Verwaltung wird angehalten, bei der Konzeption und Festlegung der Ausstattungsstandards des Schwimmbades die entsprechenden Fachverbände und hiesigen Nutzervereine des Schwimmsports zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

   
    01.04.2009 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„1.        Die Verwaltung wird beauftragt kurzfristig abzuklären, ob der Einsatz der pauschalen Finanzhilfen aus dem Konjunkturpaket II für den Neubau eines Schwimmbades möglich ist.

 

2.            Die Kosten für den Neubau eines Schwimmbades und den Abriss des heutigen Bades sollen 8 Millionen Euro brutto nicht überschreiten. Der Standard des Neubaus ist noch festzulegen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten.

 

3.            Der Standort eines neuen Schwimmbades wird im Bereich der heutigen Liegewiese des Freibades festgelegt. Der Baukörper des Schwimmbades soll an die Krefelder Straße orientiert werden.

 

4.            Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kreis Heinsberg Gespräche über eine wirtschaftliche Erweiterung der Baumaßnahme Neubau einer Turnhalle für das Berufskolleg Erkelenz mit dem Ziel zu führen, den notwendigen Ersatz der Umkleiden für das Willy-Stein-Stadion zu schaffen.

 

5.      Die Verwaltung richtet ab sofort bis Ende April 2009 auf der Internetseite der Stadt Erkelenz ein Forum ein, worin die Bevölkerung Fragen, Anregungen und Vorschläge zum Neubau eines Schwimmbades einstellen kann. Auch ein Briefkasten in der Verwaltung ist für schriftliche Eingaben bereit zu stellen.

 

6.      Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete ihr bekannte Investoren für zusätzliche bzw. ergänzende Bereiche (Sauna etc.) zu kontaktieren.

 

7.      Die Verwaltung wird angehalten, bei der Konzeption und Festlegung der Ausstattungsstandards des Schwimmbades die entsprechenden Fachverbände und hiesigen Nutzervereine des Schwimmsports zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis: 42 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 42 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Ö 5  
Entlastung des Bürgermeisters zur festgestellten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007  
A 20/133/2009  
Ö 6  
Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2007 gemäß § 95 Abs. 3 GO NW  
A 20/132/2009  
Ö 7  
Frauenförderplan 2009 - 2011  
Enthält Anlagen
A 10/995/2009  
Ö 8  
Namensgebung für die Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz in Gerderath (Anmerkung: Die GHS Gerderath möchte das Schulprofil positiv verändern, u. a. auch den Schulnamen. Ab dem Schuljahr 09/10 soll der Schulname "Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz in Gerderath-Ganztagsschule" lauten.)  
A 40/165/2009  
Ö 9  
Widmung der Friedhöfe in Borschemich (neu) und Immerath (neu) 1. 2. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 2. Festlegung eines Bestattungsbezirks für den Friedhof Borschemich (neu) 3. Schließung der Friedhöfe in Borschemich und Immerath zum 31.12.2012 (Der Friedhof in Immerath (neu) ist nahezu fertig gestellt und kann für Bestattungen genutzt werden. Der Friedhof in Borschemich (neu) ist erst zum 01.07.2009 für Körperbestattungen geeignet. Hierzu sind die Friedhöfe förmlich zu widmen.)  
Enthält Anlagen
A 10/987/2009  
Ö 10  
Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) vom 19.12.2001 in der Fassung der 3. Änderung vom 19.12.2007 (Anmerkung: Aufgrund der Entfernung eines Parkscheinautomaten am Bahnhofsvorplatz und der Neuaufstellung eines Parkscheinautomaten auf der Brückstraße ist eine Änderung der Parkgebührenordnung erforderlich. )  
A 30/077/2009  
Ö 11  
Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II der Stadt Erkelenz  
A 30/078/2009  
Ö 12  
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz über die Zulassung eines vierten verkaufsoffenen Sonntges im Bereich der Kernstadt für das Jahr 2009 (Anmerkung: Über den Antrag des Gewerberinges Erkelenz auf Genehmigung eines im Jahre 2009 vorgesehenen vierten verkaufsoffenen Sonntages soll der Hauptausschuss einen empfehlenden Beschluss für den Rat fassen.)  
Enthält Anlagen
A 30/079/2009  
Ö 13  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 14.01.2009 bis 10.03.2009  
Enthält Anlagen
A 20/134/2009  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 5.1     (nichtöffentlich)      
N 5.2     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 6.1     (nichtöffentlich)      
N 6.2     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)      
N 7.1     (nichtöffentlich)      
N 7.2     (nichtöffentlich)