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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erke- lenz-Kückhoven wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung |
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