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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die von Behörden und sonstigen Trägern öffentlichen Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen“. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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