Beschlussentwurf
„Die Landesmittel zur Förderung der
Infrastruktur der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von voraussichtlich
42.906,00 € sind nach der Mittelzuweisung durch das Land
Nordrhein-Westfalen an die drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen
wie folgt weiterzuleiten:
a) Evangelisches Jugendzentrum „ZaK“: 23.240,75 €
b) Katholisches Jugendzentrum „Katho“: 11.620,37 €
c) Evangelisches Kinder- und Jugendzentrum
„Cirkel“: 8.044,88 €
Gesamt: 42.906,00
€
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zuweisung
entsprechender Mittel durch das Land Nordrhein-Westfalen.