Bürgerinformationssystem
1.Beig.
Dr. Gotzen erläutert den Sachverhalt: Die
Kath. Kirchengemeinde St. Michael in Erkelenz-Granterath habe die Gewährung
eines Zuschusses zum Neubau eines Pfarrjugendheimes in Granterath beantragt. In
Granterath stünden bereits seit langem keine geeigneten Räumlichkeiten,
insbesondere für die pfarrliche Jugendarbeit, zur Verfügung. Die
Kirchengemeinde habe am 09.12.2003 die kirchenaufsichtliche Genehmigung zur
Errichtung eines neuen Pfarrjugendheimes erhalten. Die
Planung ergebe eine anerkannte Fläche von ca. 178 qm, die zu einem Drittel für
jugendpflegerische Zwecke genutzt werde. Die Baukosten würden ca. 320.000,-- €
betragen. Die anerkannten Kosten lägen bei 27.917,-- €. Hiervon werde ein
Drittel als auf die Jugendarbeit anerkannt, was einer Summe von ca. 93.272,--
€. Nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz
ergäbe sich somit ein Zuschussbedarf in Höhe von 30.490,86 €. Der Zuschuss
solle nach Schlussabnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises gezahlt werden. Bei
Mehrzwecknutzung des Pfarrheimes sei den Jugendveranstaltungen Vorrang der
Benutzung durch Erwachsene und Vereinen einzuräumen. Nach
kurzer Diskussion ergeht folgender Beschluss: Beschluss: „Der Kath. Kirchengemeinde St. Michael in Erkelenz-Granterath wird ein Zuschuss nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz für den Neubau eines Pfarrjugendheimes in Erkelenz-Granterath in Höhe von 30.490,86 € bewilligt. Dieser Bewilligung liegen zuschussfähige anerkannte Kosten für den Bereich der Jugendarbeit in Höhe von 93.272,40 € zugrunde. Bei einer Reduzierung der Kosten verringert sich anteilig auch der städtische Zuschuss. Eine Nachbewilligung bei höheren Kosten ist ausgeschlossen. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2005.“ Abstimmungsergebnis: (einstimmig
- in eigener Zuständigkeit) |
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