Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Schreiben vom 20.08.2004 hat die Fraktion der
Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz beantragt, der Rat möge beschließen, ein
Jugendparlament einzusetzen. Das Jugendparlament solle aus 22 Mitgliedern
bestehen, die von Jugendlichen bis 18 Jahre in den vorhandenen Wahlbezirk
gewählt werden sollen. Das Jugendparlament soll des weiteren den
Bezirksausschüssen gleichgestellt werden mit der Kompetenz, dass alle die
Jugend betreffenden Maßnahmen zuerst dem Jugendparlament zugeleitet werden.
Anträge des künftigen Jugendparlaments sollten zwingend im Rat und in den
entsprechenden Ausschüssen behandelt werden. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz hat mit
Schreiben vom 16.11.2004 ebenfalls einen
Antrag zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz gestellt. Die
CDU-Fraktion im Rat der Erkelenz beantragt, die Verwaltung solle beauftragt
werden, ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz
unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes vom
26.04.2004 zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen an kommunalen
Entscheidungsprozessen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des von der
Bertelsmann-Stiftung zur Zeit laufenden Projekts „mitWirkung!“ zu
erarbeiten. Die vorliegenden Anträge haben die Kinder- und
Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz im Blickpunkt. Während der Antrag der
Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz die Kinder- und Jugendbeteiligung in der
Stadt Erkelenz zukünftig durch ein Jugendparlament absichern will, geht der
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz weiter und fordert ein
Gesamtkonzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz. Bislang wurde in der Stadt Erkelenz bereits erfolgreich
eine Kinder- und Jugendbeteiligung praktiziert. So wurden Kinder und
Jugendliche bei der Ausgestaltung von Spielplätzen, bei der Formulierung von
Angeboten der Freizeitgestaltung oder zuletzt bei der Ausgestaltung der
Skate-Anlage anlassbezogen beteiligt; mit großer Resonanz und großem Erfolg.
Diese projektbezogene Beteiligung ist ein möglicher Baustein der Kinder- und
Jugendbeteiligung. Daneben werden aber auch offene Formen, Projekte,
Arbeitskreise/runde Tische, repräsentative Formen und stellvertretende Formen
als Möglichkeiten einer Beteiligung diskutiert. Der Landesgesetzgeber hat in § 6 des zum 01.01.2005 in
Kraft tretenden 3. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
(3. AG-KJHG) die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verpflichtend für
alle Jugendhilfeträger vorgesehen. So wird in § 6 Abs. 1 v. g. Vorschrift der
Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche
entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegenheiten
rechtzeitig in geeigneter Form und möglichst umfassend zu unterrichten sowie
auf ihre Rechte hinzuweisen. Nach Abs. 2 der Vorschrift sollen Kinder- und
Jugendliche an all ihren Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und
Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der
bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen
Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt
werden. Bereits im Vorfeld der gesetzgeberischen Überlegungen hat der Städte-
und Gemeindebund NRW ein Grundsatzpapier zur Partizipation von Kindern und
Jugendlichen an kommunalen Entscheidungs-prozessen herausgegeben. Dieses
Grundsatzpapier datiert auf den 26.04.2004 und setzt sich mit den
unterschiedlichen Formen einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
auseinander. Hierauf aufbauend und insbesondere auch die gesetzgeberischen
Aktivitäten berücksichtigend, hat die Bertelsmann-Stiftung das Projekt
„mitWirkung!“ aufgelegt. In diesem Projekt soll eine kritische
Analyse der gegenwärtigen Partizipationssituation für Kinder- und Jugendliche,
ein Praxisprojekt in drei ausgewählten Modellkommunen und die Weitergabe der
Projektergebnisse erfolgen. Mit ersten Ergebnissen ist Mitte des Jahres 2005 zu
rechnen. Unter
Berücksichtigung der nunmehr vorliegenden gesetzlichen Verpflichtung zur
Kinder- und Jugendbeteiligung sowie der bereits vorliegenden
Diskussionsgrundlagen für die Ausgestaltung einer optimalen Kinder- und
Jugendbeteiligung ist es sinnvoll, ein Gesamtkonzept über die zukünftige
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Erkelenz zu erarbeiten.
Dabei wird auch auf die personellen Folgen einer umfassenden Kinder- und
Jugendbeteiligung einzugehen sein. Es wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung
zu beauftragen, ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt
Erkelenz unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes
vom 26.04.2004 sowie der Ergebnisse des Projekts der Bertelsmann-Stiftung zu
erarbeiten. Beschlussentwurf: „Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur
Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz unter Berücksichtigung der
Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes vom 26.04.2004 zur Partizipation
von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen und unter
Berücksichtigung der Ergebnisse des von der Bertelsmann-Stiftung zur Zeit
laufenden Projektes „mitWirkung!“ zu erarbeiten.“ Finanzielle
Auswirkungen: Die
finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der konkreten Ausgestaltung des
Konzepts und dessen Umsetzung. |
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