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Vorlage - A 51/008/2004  

 
 
Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
14.12.2004 
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 20.08.2004 hat die Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz beantragt, der Rat möge beschließen, ein Jugendparlament einzusetzen. Das Jugendparlament solle aus 22 Mitgliedern bestehen, die von Jugendlichen bis 18 Jahre in den vorhandenen Wahlbezirk gewählt werden sollen. Das Jugendparlament soll des weiteren den Bezirksausschüssen gleichgestellt werden mit der Kompetenz, dass alle die Jugend betreffenden Maßnahmen zuerst dem Jugendparlament zugeleitet werden. Anträge des künftigen Jugendparlaments sollten zwingend im Rat und in den entsprechenden Ausschüssen behandelt werden.

 

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz hat mit Schreiben vom 16.11.2004  ebenfalls einen Antrag zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz gestellt. Die CDU-Fraktion im Rat der Erkelenz beantragt, die Verwaltung solle beauftragt werden, ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes vom 26.04.2004 zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des von der Bertelsmann-Stiftung zur Zeit laufenden Projekts „mitWirkung!“ zu erarbeiten.

 

Die vorliegenden Anträge haben die Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz im Blickpunkt. Während der Antrag der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz die Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz zukünftig durch ein Jugendparlament absichern will, geht der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz weiter und fordert ein Gesamtkonzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz.

 

Bislang wurde in der Stadt Erkelenz bereits erfolgreich eine Kinder- und Jugendbeteiligung praktiziert. So wurden Kinder und Jugendliche bei der Ausgestaltung von Spielplätzen, bei der Formulierung von Angeboten der Freizeitgestaltung oder zuletzt bei der Ausgestaltung der Skate-Anlage anlassbezogen beteiligt; mit großer Resonanz und großem Erfolg. Diese projektbezogene Beteiligung ist ein möglicher Baustein der Kinder- und Jugendbeteiligung. Daneben werden aber auch offene Formen, Projekte, Arbeitskreise/runde Tische, repräsentative Formen und stellvertretende Formen als Möglichkeiten einer Beteiligung diskutiert.

 

Der Landesgesetzgeber hat in § 6 des zum 01.01.2005 in Kraft tretenden 3. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (3. AG-KJHG) die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verpflichtend für alle Jugendhilfeträger vorgesehen. So wird in § 6 Abs. 1 v. g. Vorschrift der Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig in geeigneter Form und möglichst umfassend zu unterrichten sowie auf ihre Rechte hinzuweisen. Nach Abs. 2 der Vorschrift sollen Kinder- und Jugendliche an all ihren Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden. Bereits im Vorfeld der gesetzgeberischen Überlegungen hat der Städte- und Gemeindebund NRW ein Grundsatzpapier zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungs-prozessen herausgegeben. Dieses Grundsatzpapier datiert auf den 26.04.2004 und setzt sich mit den unterschiedlichen Formen einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auseinander. Hierauf aufbauend und insbesondere auch die gesetzgeberischen Aktivitäten berücksichtigend, hat die Bertelsmann-Stiftung das Projekt „mitWirkung!“ aufgelegt. In diesem Projekt soll eine kritische Analyse der gegenwärtigen Partizipationssituation für Kinder- und Jugendliche, ein Praxisprojekt in drei ausgewählten Modellkommunen und die Weitergabe der Projektergebnisse erfolgen. Mit ersten Ergebnissen ist Mitte des Jahres 2005 zu rechnen.

 

Unter Berücksichtigung der nunmehr vorliegenden gesetzlichen Verpflichtung zur Kinder- und Jugendbeteiligung sowie der bereits vorliegenden Diskussionsgrundlagen für die Ausgestaltung einer optimalen Kinder- und Jugendbeteiligung ist es sinnvoll, ein Gesamtkonzept über die zukünftige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Erkelenz zu erarbeiten. Dabei wird auch auf die personellen Folgen einer umfassenden Kinder- und Jugendbeteiligung einzugehen sein. Es wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes vom 26.04.2004 sowie der Ergebnisse des Projekts der Bertelsmann-Stiftung zu erarbeiten.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes vom 26.04.2004 zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des von der Bertelsmann-Stiftung zur Zeit laufenden Projektes „mitWirkung!“ zu erarbeiten.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der konkreten Ausgestaltung des Konzepts und dessen Umsetzung.