Bürgerinformationssystem
Tatbestand: (Mit Schreiben vom
19.11.2004 beantragt das evangelische Jugendzentrum „ZaK“ die
Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung eines Basketballständers für das
Außengelände der anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtung.
Dem Jugendamt der Stadt
Erkelenz liegen drei Vergleichsangebote mit Kostenvoran-schlägen vor. Nach dem
günstigsten Angebot kostet der Basketballständer 992,00 €. Die Beschaffung des
Basketballständers kann gemäß Ziff. V.6 der Richtlinien zur Förderung der
Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz bis zu 1/3 der Gesamtkosten gefördert werden.
Hieraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von max. 330,67 €. Da es sich bei dem Kauf des
Basketballständers um eine vermögenswirksame Beschaffung handelt, wird eine
Zweckbindungszeit von 5 Jahren festgelegt. Vor Ablauf dieser Frist kann für den
selben Zweck kein erneuter Zuschussantrag gestellt werden.) Beschlussentwurf:
„Der
evangelischen Kirchengemeinde Erkelenz wird zur Beschaffung eines
Basketballständers für das Außengelände der anerkannten offenen
Jugendfreizeiteinrichtung „ZaK“ gemäß Ziff. V.6 der Richtlinien zur
Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz ein Zuschuss in Höhe von 1/3
der anfallenden Kosten, höchstens jedoch 330,67 €, gewährt. Die
Gewährung des Zuschusses erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden
Mittel für das Haushaltsjahr 2005.“ Finanzielle
Auswirkungen: Die
Gesamtkosten belaufen sich auf 330,67
€. Die
entsprechenden Haushaltsmittel wurden für das Haushaltsjahr 2005 bei
Haushaltsstelle 9.46000.98800/7 (Zuschüsse zur Förderung von Einrichtungen der
Jugendarbeit freier Träger) angemeldet. |
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