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Vorlage - A 51/010/2004  

 
 
Betreff: Gewährung eines Zuschusses an die Kath. Pfarrgemeinde St. Michael, Granterath zur Errichtung eines Pfarrjugendheimes
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
14.12.2004 
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

 

(Mit Schreiben vom 13.01.2004, ergänzt durch weitere Ausführungen und Anlagen vom 09.03.2004 und 10.04.2004, beantragt die Kath. Kirchengemeinde St. Michael in Erkelenz-Granterath die Gewährung eines Zuschusses zum Neubau eines Pfarrjugendheimes in Granterath.

 

Wie die Kath. Kirchengemeinde St. Michael in ihrem Schreiben vom 13.01.2004 ausführt, stehen in Granterath bereits seit langem keine geeigneten Räumlichkeiten, insbesondere für die pfarrliche Jugendarbeit, zur Verfügung. Nach jahrelangen Verhandlungen hat die Kirchengemeinde am 09.12.2003 die kirchenaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines neuen Pfarrjugendheimes erhalten.

 

Der Neubau besteht aus einem eingeschossigen Baukörper, indem sich ein Pfarrbüro, ein Gruppenraum, eine Küche sowie Sanitäreinrichtungen befindet. Zudem wird das linke Seitenschiff der Granterather Kirche für eine multifunktionale Nutzung hergerichtet, so dass dieses als Pfarrsaal bzw. großer Gruppenraum für das Pfarrjugendheim genutzt werden kann.

 

Nach den eingereichten Unterlagen beträgt die Gesamtfläche 204,219 qm. Von dieser Fläche ist das Pfarrbüro mit einer Größe von 25,644 qm abzuziehen. Demnach ergibt sich eine anerkannte Fläche von 178,575 qm, die nach Auskunft der Kirchengemeinde zu einem Drittel für jugendpflegerische Zwecke genutzt wird

 

Die Baukosten betragen nach Angaben des Trägers 320.000,00 €. Bei einer Gesamtfläche von 204,219 qm ergeben sich Kosten in Höhe von 1.566,945 € je Quadratmeter. Multipliziert mit der anerkannten Fläche von 178,575 qm ergeben sich anerkannte Kosten in Höhe von 279.17,20 €. Hiervon wird ein Drittel als auf die Jugendarbeit entfallend anerkannt, was einer Summe von 93.272,40 € entspricht.

 

Nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz, Ziffer V.8 ergibt sich folgende Zuschussberechnung:

 

90.000,00 €  Bausumme, davon ein Drittel                                   =                      30.000,00 €

  3.272,40 €  Bausumme, davon 15 %                                           =                            490,86 €

Gesamtzuschuss                                                                                            30.490,86 €

 

Der Zuschuss soll wie folgt ausgezahlt werden:

 

Nach der Schlussabnahme                                      25.000,00 €

Nach Vorlage des Verwendungsnachweises                      5.490,86 €

 

Der Zuschuss wird entsprechend gekürzt, wenn sich die Kosten gegenüber der Bewilligung reduzieren. Erhöhen sich die Kosten gegenüber der Bewilligung, so wird eine Nachbewilligung nicht vorgenommen.

 

Die geförderte Maßnahme muss ab Inbetriebnahme mindestens 30 Jahre lang entsprechend ihrem Verwendungszweck erhalten bleiben. Wird sie vor Ablauf dieser Zeit ganz oder teilweise zweckentfremdet,  so ist der Zuschuss anteilmäßig zurückzuzahlen. Für jedes Jahr der nicht zweckentsprechenden Verwendung ist ein Zuschussbetrag von 1/30 zurückzuerstatten. Bei Mehrzwecknutzung des Pfarrheims ist den Jugendveranstaltungen Vorrang der Benutzung durch Erwachsene und Vereine einzuräumen. Der Vorrang erstreckt sich auch auf die jugendgemäße Eigengestaltung der Räumlichkeiten.)

Beschlussentwurf :

Beschlussentwurf :

 

„Der Kath. Kirchengemeinde St. Michael in Erkelenz-Granterath wird ein Zuschuss nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz für den Neubau eines Pfarrjugendheimes in Erkelenz-Granterath in Höhe von 30.490,86 € bewilligt.

 

Dieser Bewilligung liegen zuschussfähige anerkannte Kosten für den Bereich der Jugendarbeit in Höhe von 93.272,40 € zugrunde.

 

Bei einer Reduzierung der Kosten verringert sich anteilig auch der städtische Zuschuss. Eine Nachbewilligung bei höheren Kosten ist ausgeschlossen.

 

Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2005.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gesamtkosten für das Haushaltsjahr 2005 belaufen sich auf 30.490,86 €.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für den Haushaltsplan 2005 bei Haushaltsstelle 9.46000.98800/7 (Zuschüsse zur Förderung von Einrichtungen der Jugendarbeit freier Träger) angemeldet.