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Tatbestand: (Mit
Schreiben vom 13.01.2004, ergänzt durch weitere Ausführungen und Anlagen vom
09.03.2004 und 10.04.2004, beantragt die Kath. Kirchengemeinde St. Michael in
Erkelenz-Granterath die Gewährung eines Zuschusses zum Neubau eines
Pfarrjugendheimes in Granterath. Wie
die Kath. Kirchengemeinde St. Michael in ihrem Schreiben vom 13.01.2004
ausführt, stehen in Granterath bereits seit langem keine geeigneten
Räumlichkeiten, insbesondere für die pfarrliche Jugendarbeit, zur Verfügung.
Nach jahrelangen Verhandlungen hat die Kirchengemeinde am 09.12.2003 die
kirchenaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines neuen Pfarrjugendheimes
erhalten. Der
Neubau besteht aus einem eingeschossigen Baukörper, indem sich ein Pfarrbüro,
ein Gruppenraum, eine Küche sowie Sanitäreinrichtungen befindet. Zudem wird das
linke Seitenschiff der Granterather Kirche für eine multifunktionale Nutzung
hergerichtet, so dass dieses als Pfarrsaal bzw. großer Gruppenraum für das
Pfarrjugendheim genutzt werden kann. Nach
den eingereichten Unterlagen beträgt die Gesamtfläche 204,219 qm. Von dieser Fläche
ist das Pfarrbüro mit einer Größe von 25,644 qm abzuziehen. Demnach ergibt sich
eine anerkannte Fläche von 178,575 qm, die nach Auskunft der Kirchengemeinde zu
einem Drittel für jugendpflegerische Zwecke genutzt wird Die
Baukosten betragen nach Angaben des Trägers 320.000,00 €. Bei einer
Gesamtfläche von 204,219 qm ergeben sich Kosten in Höhe von 1.566,945 €
je Quadratmeter. Multipliziert mit der anerkannten Fläche von 178,575 qm
ergeben sich anerkannte Kosten in Höhe von 279.17,20 €. Hiervon wird ein
Drittel als auf die Jugendarbeit entfallend anerkannt, was einer Summe von
93.272,40 € entspricht. Nach
den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz, Ziffer V.8
ergibt sich folgende Zuschussberechnung: 90.000,00
€ Bausumme, davon ein Drittel = 30.000,00 € 3.272,40 € Bausumme, davon 15 % = 490,86 € Gesamtzuschuss 30.490,86 € Der
Zuschuss soll wie folgt ausgezahlt werden: Nach
der Schlussabnahme 25.000,00
€ Nach
Vorlage des Verwendungsnachweises
5.490,86 € Der
Zuschuss wird entsprechend gekürzt, wenn sich die Kosten gegenüber der
Bewilligung reduzieren. Erhöhen sich die Kosten gegenüber der Bewilligung, so
wird eine Nachbewilligung nicht vorgenommen. Die
geförderte Maßnahme muss ab Inbetriebnahme mindestens 30 Jahre lang
entsprechend ihrem Verwendungszweck erhalten bleiben. Wird sie vor Ablauf
dieser Zeit ganz oder teilweise zweckentfremdet, so ist der Zuschuss anteilmäßig
zurückzuzahlen. Für jedes Jahr der nicht zweckentsprechenden Verwendung ist ein
Zuschussbetrag von 1/30 zurückzuerstatten. Bei Mehrzwecknutzung des Pfarrheims
ist den Jugendveranstaltungen Vorrang der Benutzung durch Erwachsene und
Vereine einzuräumen. Der Vorrang erstreckt sich auch auf die jugendgemäße
Eigengestaltung der Räumlichkeiten.) Beschlussentwurf : „Der Kath. Kirchengemeinde St. Michael in
Erkelenz-Granterath wird ein Zuschuss nach den Richtlinien zur Förderung der
Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz für den Neubau eines Pfarrjugendheimes in
Erkelenz-Granterath in Höhe von 30.490,86 € bewilligt. Dieser Bewilligung liegen zuschussfähige anerkannte Kosten
für den Bereich der Jugendarbeit in Höhe von 93.272,40 € zugrunde. Bei einer Reduzierung der Kosten verringert sich anteilig
auch der städtische Zuschuss. Eine Nachbewilligung bei höheren Kosten ist
ausgeschlossen. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung
der entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2005.“ Finanzielle
Auswirkungen: Die
Gesamtkosten für das Haushaltsjahr 2005 belaufen sich auf 30.490,86 €. Die
entsprechenden Haushaltsmittel wurden für den Haushaltsplan 2005 bei
Haushaltsstelle 9.46000.98800/7 (Zuschüsse zur Förderung von Einrichtungen der
Jugendarbeit freier Träger) angemeldet. |
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