Bürgerinformationssystem

Auszug - Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz  

 
 
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 51/008/2004 Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen erläutert, dass mit Schreiben vom 20

Bürgermeister Jansen erläutert, dass mit Schreiben vom 20.08.2004 die Fraktion der Bürgerpartei beantragt habe, der Rat möge beschließen, ein Jugendparlament einzusetzen. Das Jugendparlament solle aus 22 Mitgliedern bestehen, die von Jugendlichen bis 18 Jahre in den vorhandenen Wahlbezirken gewählt werden sollen. Das Jugendparlament solle des Weiteren den Bezirksausschüssen gleichgestellt werden, mit der Kompetenz, dass alle die Jugend betreffenden Maßnahmen zuerst dem Jugendparlament zugeleitet werden. Anträge des zukünftigen Jugendparlamantes sollten zwingend im Rat und in den entsprechenden Ausschüssen behandelt werden.

 

Die CDU-Fraktion habe mit Schreiben vom 16.11.2004 ebenfalls einen Antrag zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz gestellt. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz beantrage, die Verwaltung solle beauftragt werden, ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes vom 26.04.2004 zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des von der Bertelsmann-Stiftung z.Z. laufenden Projekts „mitWirkung!“ zu erarbeiten.

 

Während der Antrag der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz die Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz zukünftig durch ein Jugendparlament absichern wolle, gehe der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz weiter und fordere ein Gesamtkonzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz.

 

Bislang sei in der Stadt Erkelenz bereits erfolgreich eine Kinder- und Jugendbeteiligung praktiziert worden. So seien Kinder und Jugendliche bei der Ausgestaltung von Spielplätzen, bei der Formulierung von Angeboten der Freizeitgestaltung oder zuletzt bei der Ausgestaltung der Skate-Anlage anlassbezogen mit großer Resonanz und großem Erfolg beteiligt worden. Diese projektbezogene Beteiligung sei ein möglicher Baustein der Kinder- und Jugendbeteiligung. Daneben würden aber auch offene Formen, Projekte, Arbeitskreise/runde Tische, repräsentative Formen und stellvertretende Formen als Möglichkeiten einer Beteiligung diskutiert.

 

Der Landesgesetzgeber habe in § 6 des zum 01.01.2005 in Kraft tretenden 3. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (3. AG-KJHG) die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verpflichtend für alle Jugendhilfeträger vorgesehen. In § 6 Abs. 1 der vorgenannten Vorschrift werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig in geeigneter Form und möglich umfassend zu unterrichten sowie auf ihre Rechte hinzuweisen. Nach Abs. 2 der Vorschrift sollten Kinder und Jugendliche an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden. Bereits im Vorfeld der gesetzgeberischen Überlegungen habe der Städte- und Gemeindebund NRW ein Grundsatzpapier zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen herausgegeben. Dieses Grundsatzpapier setze sich mit den unterschiedlichen Formen einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auseinander. Hierauf aufbauend habe die Bertelsmann-Stiftung das Projekt „mitWirkung!“ aufgelegt. In diesem Projekte solle eine kritische Analyse der gegenwärtigen Partizipationssituation für Kinder und Jugendliche, ein Praxisprojekt in drei ausgewählten Modellkommunen und die Weitergabe der Projektergebnisse erfolgen. Mit ersten Ergebnissen sei Mitte des Jahres 2005 zu rechnen.

 

Es sei daher sinnvoll, ein Gesamtkonzept über die zukünftige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Erkelenz zu erarbeiten.

 

Nach eingehender Diskussion ergeht folgender Beschluss:

 

Beschluss:

Beschluss:

 „Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes vom 26.04.2004 zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des von der Bertelsmann-Stiftung zur Zeit laufenden Projektes „mitWirkung!“ zu erarbeiten.“

 

Abstimmungsergebnis: (einstimmig - in eigener Zuständigkeit)

Abstimmungsergebnis: (einstimmig - in eigener Zuständigkeit)