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Bürgermeister
Jansen erläutert, dass mit Schreiben vom 20.08.2004 die Fraktion der
Bürgerpartei beantragt habe, der Rat möge beschließen, ein Jugendparlament
einzusetzen. Das Jugendparlament solle aus 22 Mitgliedern bestehen, die von
Jugendlichen bis 18 Jahre in den vorhandenen Wahlbezirken gewählt werden
sollen. Das Jugendparlament solle des Weiteren den Bezirksausschüssen
gleichgestellt werden, mit der Kompetenz, dass alle die Jugend betreffenden
Maßnahmen zuerst dem Jugendparlament zugeleitet werden. Anträge des zukünftigen
Jugendparlamantes sollten zwingend im Rat und in den entsprechenden Ausschüssen
behandelt werden. Die
CDU-Fraktion habe mit Schreiben vom 16.11.2004 ebenfalls einen Antrag zur
Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz gestellt. Die CDU-Fraktion
im Rat der Stadt Erkelenz beantrage, die Verwaltung solle beauftragt werden,
ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz unter
Berücksichtigung der Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes vom 26.04.2004
zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen an kommunalen
Entscheidungsprozessen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des von der
Bertelsmann-Stiftung z.Z. laufenden Projekts „mitWirkung!“ zu erarbeiten. Während
der Antrag der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz die Kinder- und
Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz zukünftig durch ein Jugendparlament
absichern wolle, gehe der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz
weiter und fordere ein Gesamtkonzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der
Stadt Erkelenz. Bislang
sei in der Stadt Erkelenz bereits erfolgreich eine Kinder- und
Jugendbeteiligung praktiziert worden. So seien Kinder und Jugendliche bei der
Ausgestaltung von Spielplätzen, bei der Formulierung von Angeboten der
Freizeitgestaltung oder zuletzt bei der Ausgestaltung der Skate-Anlage
anlassbezogen mit großer Resonanz und großem Erfolg beteiligt worden. Diese
projektbezogene Beteiligung sei ein möglicher Baustein der Kinder- und
Jugendbeteiligung. Daneben würden aber auch offene Formen, Projekte,
Arbeitskreise/runde Tische, repräsentative Formen und stellvertretende Formen
als Möglichkeiten einer Beteiligung diskutiert. Der
Landesgesetzgeber habe in § 6 des zum 01.01.2005 in Kraft tretenden 3. Gesetzes
zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (3. AG-KJHG) die Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen verpflichtend für alle Jugendhilfeträger
vorgesehen. In § 6 Abs. 1 der vorgenannten Vorschrift werden die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche entsprechend
ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig in
geeigneter Form und möglich umfassend zu unterrichten sowie auf ihre Rechte
hinzuweisen. Nach Abs. 2 der Vorschrift sollten Kinder und Jugendliche an allen
ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen,
insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten
Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung
öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden. Bereits im
Vorfeld der gesetzgeberischen Überlegungen habe der Städte- und Gemeindebund
NRW ein Grundsatzpapier zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen an
kommunalen Entscheidungsprozessen herausgegeben. Dieses Grundsatzpapier setze
sich mit den unterschiedlichen Formen einer Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen auseinander. Hierauf aufbauend habe die Bertelsmann-Stiftung das
Projekt „mitWirkung!“ aufgelegt. In diesem Projekte solle eine kritische
Analyse der gegenwärtigen Partizipationssituation für Kinder und Jugendliche,
ein Praxisprojekt in drei ausgewählten Modellkommunen und die Weitergabe der
Projektergebnisse erfolgen. Mit ersten Ergebnissen sei Mitte des Jahres 2005 zu
rechnen. Es
sei daher sinnvoll, ein Gesamtkonzept über die zukünftige Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen in der Stadt Erkelenz zu erarbeiten. Nach
eingehender Diskussion ergeht folgender Beschluss: Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Erkelenz unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes vom 26.04.2004 zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des von der Bertelsmann-Stiftung zur Zeit laufenden Projektes „mitWirkung!“ zu erarbeiten.“ Abstimmungsergebnis: (einstimmig
- in eigener Zuständigkeit) |
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