Bürgerinformationssystem

Auszug - Gewährung eines freiwilligen städt. Zuschusses an die Kath. Träger von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet  

 
 
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 51/009/2004 Gewährung eines freiwilligen städt. Zuschusses an die Kath. Träger von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

1

1.Beig. Dr. Gotzen trägt folgenden Sachverhalt vor:

Das Bischöfliche Generalvikariat Aachen habe mitgeteilt, dass der Diözesan-Kirchensteuerrat  ein Sanierungskonzept für das Bistum Aachen verabschiedet habe. Dieses Konzept sehe für den Bereich der Kath. Tageseinrichtungen für Kinder bis spätestens zum Jahre 2007 eine Einsparsumme von ca. 6,17 Mio € vor. Für die 8 Kath. Pfarrgemeinden als Träger von Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der Stadt Erkelenz bedeute dies eine Kürzung und damit eine Erhöhung der Eigenanteile in Höhe von 108.603,-- €.

 

Die Absenkung sei in drei Teilschritten ab dem 01.08.2005 vorgesehen.

 

Es habe am 05.09.2004 unter Beteiligung von Vertretern des Generalvikariates und des Caritas-Verbandes für das Bistum Aachen, Herrn Regionaldekan Meis und Frau Birx, als Vertreterin des Jugendhilfeausschusses für die Kath. Kirche, ein Abstimmungsgespräch stattgefunden. Die Vertreter des Generalvikariates deutlich gemacht, dass die vorgenannten Zahlen der Beschlusslage der Gremien im Bistumsbereich entsprächen und endgültig seien. Seitens der Vertreter des Generalvikariates und des Caritas-Verbandes seien Kürzungen   Gruppenschließungen in den Einrichtungen der Kath. Träger nicht ausgeschlossen worden.

 

Ausweislich der tatsächlichen Belegungszahlen der Kath. Einrichtungen im Stadtgebiet und unter Zugrundelegung des Kindergartenbedarfsplanes in der Fassung vom 30.06.2004 würden zumindest noch im Kindergartenjahr 2005/2006 alle z.Z. vorhandenen Kindergartenplätze zur Bedarfsdeckung benötigt, da es sonst nicht möglich sei, den Rechtsanspruch der in ihrem Bereich lebenden 3 – 6-jährigen Kinder auf einen Kindergartenplatz gem. § 24 SGB VIII zu verwirklichen. Z.Z. seien 2 kath. Träger im östlichen Stadtgebiet dabei, nicht in Anspruch genommene Plätze an Kinder unter 3 Jahren zu vergeben. So könne damit auch im östlichen Stadtgebiet jungen Müttern, die frühzeitig in ihren Beruf zurückkehren möchten, eine Betreuung im Sinne des am 01.01.2005 in Kraft tretenden Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) angeboten werden.

 

Über das weitere Vorgehen in den Folgejahren werde es Anfang des Jahres 2006 weitere Gespräche mit den Vertretern des Generalvikariates und des Bistums geben.

 

Nach Erörterung der Fragen der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ergeht folgender Beschluss:

 

Beschluss:

Beschluss:

 Den Kath. Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet, wird im Jahre 2005 ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 23.154,00 € gewährt.“

Abstimmungsergebnis: (einstimmig - in eigener Zuständigkeit)

Abstimmungsergebnis: (einstimmig - in eigener Zuständigkeit)