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Vorlage - A 51/009/2004  

 
 
Betreff: Gewährung eines freiwilligen städt. Zuschusses an die Kath. Träger von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
14.12.2004 
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

(Mit Schreiben vom 30. Juli d. J. teilt das Bischöfliche Generalvikariat Aachen mit, dass der Diözesan-Kirchensteuerrat in seiner Sitzung am 15.05.2004 ein Sanierungskonzept für das Bistum Aachen verabschiedet hat. Dieses Konzept sieht für den Bereich der Kath. Tageseinrichtungen für Kinder bis spätestens zum Jahre 2007 eine Einsparsumme von ca. 6,17 Mio € zu. Für die 8 Kath. Pfarrgemeinden als Träger von Tageseinrichtungen für Kinder im Jugendamtbereich der Stadt Erkelenz bedeutet die, eine Kürzung der Kirchensteuermittel und damit eine Erhöhung ihrer Eigenanteile in Höhe von 108.603,00 €.

 

Die vorgenannte Absenkung ist in drei Teilschritten vorgesehen und beträgt ab dem

 

01.08.2005                                                                                                      23.154,00 €

 

ab dem

 

01.02.2006 weitere                                                                                        44.614,00 €

 

ab dem

 

01.01.2007 weitere                                                                                       40.835,00 €

 

somit ab 2007 insgesamt                                                                            108.603,00 €/jährl.

 

In der vorgenannten Angelegenheit hat am 05.09.2004 unter Beteiligung von Vertretern des Generalvikariates und des Caritas-Verbandes für das Bistum Aachen dem Herrn Regionaldekan Meis und Frau Birx, als Vertreterin des Jugendhilfeausschusses für die Kath. Kirche, ein Abstimmungsgespräch stattgefunden.

 

In diesem Gespräch machten die Vertreter des Generalvikariats deutlich, dass die vorgelegten Zahlen der Beschlusslage der Gremien im Bistumbereich entsprechen und endgültig sind. Seitens der Vertreter des Generalvikariats und des Caritas-Verbandes konnten deshalb als Konsequenz der Kürzungen für die Zukunft Gruppenschließungen in den Einrichtungen der Kath. Träger nicht ausgeschlossen werden.

 

Ausweislich der tatsächlichen Belegungszahlen der Kath. Einrichtungen im Stadtgebiet und unter Zugrundelegung des Kindergartenbedarfsplanes in der Fassung vom 30.06.2004 werden zumindest noch im Kindergartenjahr 2005/2006 alle zur Zeit vorhandenen Kindergartenplätze benötigt. Ansonsten ist es der Stadt Erkelenz als gewährleistungspflichtigem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht möglich, den Rechtsanspruch der in ihrem Bereich lebenden 3 – 6 jährigen Kinder auf einen Kindergartenplatz gemäß § 24 SGB VIII zu verwirklichen.

 

Außerdem sind zur Zeit zwei Kath. Träger im östlichen Stadtgebiet dabei, zur Zeit nicht in Anspruch genommene Plätze an Kinder unter 3 Jahre zu vergeben. In Ergänzung des im Stadtkernbereich bereits bestehenden Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahre, kann damit auch im östlichen Stadtgebiet jungen Müttern, die frühzeitig in ihren Beruf zurückkehren möchten, eine Betreuung im Sinne des zum 01.01.2005 in Kraft tretenden Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) angeboten werden.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zur Aufrechterhaltung eines bedarfgerechten Betreuungsangebotes in der Stadt den Kath. Trägern der Einrichtungen den Betrag von 23.154,00 € für das Jahr 2005 als freiwilligen Zuschuss zu gewähren. Über das weitere Vorgehen in den Folgejahren, wird es Anfang des nächsten Jahres weitere Gespräche mit den Vertretern des Generalvikariats und des Bistums geben.

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf

Den Kath. Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet, wird im Jahre 2005 ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 23.154,00 € gewährt.“

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel in Höhe von 23.200,00 € als freiwilliger Zuschuss zu den Betriebskosten der Kath. freien Träger sind bei Haushaltsstelle 1.46400.71810/0 vorgesehen.