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Tatbestand: (Mit
Schreiben vom 30. Juli d. J. teilt das Bischöfliche Generalvikariat Aachen mit,
dass der Diözesan-Kirchensteuerrat in seiner Sitzung am 15.05.2004 ein
Sanierungskonzept für das Bistum Aachen verabschiedet hat. Dieses Konzept sieht
für den Bereich der Kath. Tageseinrichtungen für Kinder bis spätestens zum
Jahre 2007 eine Einsparsumme von ca. 6,17 Mio € zu. Für die 8 Kath.
Pfarrgemeinden als Träger von Tageseinrichtungen für Kinder im Jugendamtbereich
der Stadt Erkelenz bedeutet die, eine Kürzung der Kirchensteuermittel und damit
eine Erhöhung ihrer Eigenanteile in Höhe von 108.603,00 €. Die
vorgenannte Absenkung ist in drei Teilschritten vorgesehen und beträgt ab dem 01.08.2005 23.154,00 € ab dem 01.02.2006 weitere 44.614,00 € ab dem 01.01.2007 weitere 40.835,00 € somit ab 2007 insgesamt 108.603,00
€/jährl. In der vorgenannten Angelegenheit hat am 05.09.2004
unter Beteiligung von Vertretern des Generalvikariates und des
Caritas-Verbandes für das Bistum Aachen dem Herrn Regionaldekan Meis und Frau
Birx, als Vertreterin des Jugendhilfeausschusses für die Kath. Kirche, ein
Abstimmungsgespräch stattgefunden. In
diesem Gespräch machten die Vertreter des Generalvikariats deutlich, dass die
vorgelegten Zahlen der Beschlusslage der Gremien im Bistumbereich entsprechen
und endgültig sind. Seitens der Vertreter des Generalvikariats und des
Caritas-Verbandes konnten deshalb als Konsequenz der Kürzungen für die Zukunft
Gruppenschließungen in den Einrichtungen der Kath. Träger nicht ausgeschlossen
werden. Ausweislich
der tatsächlichen Belegungszahlen der Kath. Einrichtungen im Stadtgebiet und
unter Zugrundelegung des Kindergartenbedarfsplanes in der Fassung vom
30.06.2004 werden zumindest noch im Kindergartenjahr 2005/2006 alle zur Zeit
vorhandenen Kindergartenplätze benötigt. Ansonsten ist es der Stadt Erkelenz
als gewährleistungspflichtigem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht
möglich, den Rechtsanspruch der in ihrem Bereich lebenden 3 – 6 jährigen
Kinder auf einen Kindergartenplatz gemäß § 24 SGB VIII zu verwirklichen. Außerdem
sind zur Zeit zwei Kath. Träger im östlichen Stadtgebiet dabei, zur Zeit nicht
in Anspruch genommene Plätze an Kinder unter 3 Jahre zu vergeben. In Ergänzung
des im Stadtkernbereich bereits bestehenden Betreuungsangebotes für Kinder
unter 3 Jahre, kann damit auch im östlichen Stadtgebiet jungen Müttern, die
frühzeitig in ihren Beruf zurückkehren möchten, eine Betreuung im Sinne des zum
01.01.2005 in Kraft tretenden Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) angeboten
werden. Die
Verwaltung schlägt deshalb vor, zur Aufrechterhaltung eines bedarfgerechten
Betreuungsangebotes in der Stadt den Kath. Trägern der Einrichtungen den Betrag
von 23.154,00 € für das Jahr 2005 als freiwilligen Zuschuss zu gewähren.
Über das weitere Vorgehen in den Folgejahren, wird es Anfang des nächsten
Jahres weitere Gespräche mit den Vertretern des Generalvikariats und des
Bistums geben. Beschlussentwurf „Den Kath. Trägern
der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet, wird im Jahre 2005 ein
freiwilliger Zuschuss in Höhe von 23.154,00 € gewährt.“ Finanzielle
Auswirkungen: Haushaltsmittel in Höhe von 23.200,00 € als freiwilliger Zuschuss zu den Betriebskosten der Kath. freien Träger sind bei Haushaltsstelle 1.46400.71810/0 vorgesehen. |
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