Bürgerinformationssystem
Tatbestand: (In seiner Sitzung am 18.05.2000 hat der
Jugendhilfeausschuss der Bildung fachspezifischer Arbeitsgemeinschaften gemäß §
78 KJHG unter gemeinsamer Beteiligung der im Bereich des Kreises Heinsberg
vertretenen öffentlichen Jugendhilfeträger und der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe für die Arbeitsfelder „Erziehungshilfe“, „Erziehungsberatung“ und
„Tageseinrichtungen für Kinder“ zugestimmt. Gleichzeitig hat der
Ausschuss beschlossen, von der in den Geschäftsordnungen zu den
Arbeitsgemeinschaften vorgesehenen Möglichkeit zur Teilnahme je eines
Mitgliedes jedes Jugendhilfeausschusses an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft
mit beratender Stimme teilzunehmen, Gebrauch zu machen. Die Verwaltung schlägt vor, dass auch der neu
konstituierte Jugendhilfeausschuss für jede der drei o. g.
Arbeitsgemeinschaften ein Mitglied sowie eine/einen Stellvertreter/in zur
Teilnahme an den Sitzungen mit beratender Stimme benennt.) Beschlussentwurf:„Zur Teilnahme an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 KJHG werden folgende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses benannt: AG „Hilfe zur Erziehung“ Mitglied: Vertreter/in: AG „Tageseinrichtungen für Kinder“ Mitglied: Vertreter/in: AG „Erziehungsberatung“ Mitglied: Vertreter/in: Finanzielle
Auswirkungen: keine |
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