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Auszug - Gewährung von Zuwendungen aus dem Landesjugendplan zur Infrastrukturförderung der anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen für das Jahr 2005  

 
 
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 51/012/2004 Gewährung von Zuwendungen aus dem Landesjugendplan zur Infrastrukturförderung der anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen für das Jahr 2005
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

1

1.Beig. Dr. Gotzen erläutert, dass die örtlichen Jugendämter Bewilligungsbehörden für die Weitergabe der Landesmittel aus dem Landesjugendplan für die anerkannten und offenen Jugendfreizeiteinrichtungen seien.

Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen bereits für das Jahr 2003 die fachlichen Schwerpunktmittel ersatzlos gestrichen habe, habe der Landtag für die Jahre 2004 und 2005 beschlossen, für die Förderung der offenen Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2004 insgesamt 23 Mio € und für das Jahr 2005 insgesamt 19 Mio € vorzusehen. Bis einschl. 2003 hätten im Landesjugendplan jedoch 30 Mio € zur Förderung der offenen Jugendarbeit zur Verfügung gestanden. Der beschlossene Rückgang der Landesmittel bedeute für das Jahr 2004 eine Kürzung um knapp 25 % und für das Jahr 2005 im Vergleich zu 2003 eine Kürzung um gut 35 %.

 

Es sei davon auszugehen, dass die Stadt Erkelenz Mittel aus dem Landesjugendplan in Höhe von voraussichtlich 42.906,-- € für 2005 erhalten werde. Eine Mittelbereitstellung für das Jahr 2005 durch das Land Nordrhein-Westfalen an die Stadt Erkelenz sei bisher nicht erfolgt. Demzufolge könne noch keine verbindlichen Bewilligungen an die Träger der Einrichtungen erfolgen. Der Landtag habe inzwischen beschlossen, den Landesjugendplan ab dem Jahr 2006 wieder auf die Größenordnung des Jahres 2003 anzuheben.

 

Die Stadt Erkelenz habe im Verlaufe des Jahres 2004 intensive Gespräche mit den Trägern der drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen geführt und dabei auf eine Neuausrichtung der offenen Jugendarbeit in der Stadt Erkelenz hingewirkt.  Aufgrund der in diesen Gesprächen erzielten Verbesserungen sei die Stadt Erkelenz bereit, im Rahmen von freiwilligen städt. Zuschüssen die wegfallenden Landesmittel vollständig bzw. anteilig auszugleichen.

Beschluss:

Beschluss:

 „Die Landesmittel zur Förderung der Infrastruktur der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von voraussichtlich 42.906,00 € sind nach der Mittelzuweisung durch das Land Nordrhein-Westfalen an die drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen wie folgt weiterzuleiten:

 

a) Evangelisches Jugendzentrum „ZaK“:                     23.240,75 €

b) Katholisches Jugendzentrum „Katho“:                  11.620,37 €

c) Evangelisches Kinder- und Jugendzentrum „Cirkel“:        8.044,88 €

    Gesamt:                                                     42.906,00 €

 

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zuweisung entsprechender Mittel durch das Land Nordrhein-Westfalen.

Abstimmungsergebnis: (einstimmig, bei 1 Enthaltung - in eigener Zuständigkeit)

Abstimmungsergebnis: (einstimmig, bei 1 Enthaltung - in eigener Zuständigkeit)