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Vorlage - A 51/012/2004  

 
 
Betreff: Gewährung von Zuwendungen aus dem Landesjugendplan zur Infrastrukturförderung der anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen für das Jahr 2005
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
14.12.2004 
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

(Die örtlichen Jugendämter sind Bewilligungsbehörden für die Weitergabe der Landesmittel aus dem Landesjugendplan für die anerkannten und offenen Jugendfreizeiteinrichtungen.

 

Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen bereits für das Jahr 2003 die fachlichen Schwerpunktmittel ersatzlos gestrichen hatte (Kürzung für Erkelenz: 9.902,00 €), wurde am 28.01.2004 vom Landtag der Haushalt für die Jahre 2004 und 2005 beschlossen. Demnach waren für die Förderung der offenen Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2004 insgesamt 23 Mio. Euro und für das Jahr 2005 insgesamt 19 Mio. Euro vorgesehen. Bis zum Jahr 2003 einschließlich standen im Landesjugendplan jedoch 30 Mio. Euro zur Förderung der offenen Jugendarbeit zur Verfügung. Der beschlossene Rückgang der Landesmittel bedeutete für das Jahr 2004 eine Kürzung um knapp 25 % (von 30 Mio. Euro auf 23 Mio. Euro) und für das Jahr 2005 im Vergleich zu 2003 eine Kürzung um gut 35 % (von 30 Mio. Euro auf 19 Mio. Euro).

 

Da der Landeshaushalt für das Jahr 2005 bereits verbindlich verabschiedet wurde, ist davon auszugehen, dass die Stadt Erkelenz Mittel aus dem Landesjugendplan in Höhe von voraussichtlich 42.906,00 € erhalten wird. Diese Landesmittel werden in der Stadt Erkelenz, wie schon in den Vorjahren mit den freien Trägern vereinbart und vom Jugendhilfeausschuss beschlossen, entsprechend dem Beschäftigungsumfang der in den jeweiligen Einrichtungen tätigen hauptamtlich beschäftigten sozialpädagogischen Fachkräfte, den Trägern dieser Einrichtungen zugewiesen. Hauptamtlich beschäftige sozialpädagogische Fachkräfte sind in den drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen im Jahr 2005 wie folgt tätig:

 

Evangelisches Jugendzentrum „ZaK“:

2 Fachkräfte mit jeweils 100 % Beschäftigungsumfang

 

Katholisches Jugendzentrum „Katho“:

1 Fachkraft mit 100 % Beschäftigungsumfang

 

Evangelisches Kinder- und Jugendzentrum „Cirkel“:

1 Fachkraft mit 75 % Beschäftigungsumfang

 

Demnach ergibt sich folgende Mittelzuweisung:

 

Evangelisches Jugendzentrum „ZaK“:                              23.240,75 €

Katholisches Jugendzentrum „Katho“:                              11.620,37 €

Evangelisches Kinder- und Jugendzentrum „Cirkel“:        8.044,88 €

Gesamt:                                                                               42.906,00 €

 

Eine Mittelzuweisung für das Jahr 2005 durch das Land Nordrhein-Westfalen an die Stadt Erkelenz ist bisher nicht erfolgt. Vor dem Erhalt der Mittelzuweisung stehen die Zahlen nicht verlässlich fest. Demzufolge können nach dem grundsätzlich zu treffenden JHA-Beschluss – vorbehaltlich der ggfls. später erfolgenden konkreten Mittelzuweisung durch das Land – noch keine verbindlichen Bewilligungen an die Träger der Einrichtungen erfolgen. Bei einer Minder- bzw. Mehrzuweisung an Landesmittel, sollen diese durch die Verwaltung des Jugendamtes in gekürzter bzw. aufgestockter Form analog der o. a. prozentualen Berechnung nach den Beschäftigungsumfängen den jeweiligen Trägern zugewiesen werden.

 

Der Landtag hat inzwischen beschlossen, den Landesjugendplan ab dem Jahr 2006 wieder auf die Größenordnung des Jahres 2003 anzuheben. Allerdings ist zur Zeit nicht absehbar, ob diese aufgestockten Landesmittel tatsächlich der Infrastrukturförderung der anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen zugute kommen wird bzw. inwieweit diese zusätzlichen Mittel, beispielsweise projektorientiert, in Maßnahmen von Jugendarbeit und Schule im Rahmen verlässlicher Nachmittagsangebote im Bereich der Sekundarstufe I fließen wird.

 

Die Stadt Erkelenz hat im Verlaufe des Jahres 2004 intensive Gespräche mit den Trägern der drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen geführt und dabei auf eine Neuausrichtung der offenen Jugendarbeit in der Stadt Erkelenz hingewirkt. Aufgrund der in diesen Gesprächen erzielten Verbesserungen ist die Stadt Erkelenz bereit, im Rahmen von freiwilligen städtischen Zuschüssen die wegfallenden Landesmittel vollständig (Einrichtungen „ZaK“ und „Katho“) bzw. anteilig (Einrichtung „Cirkel“) auszugleichen. Bezüglich dieser Regelung wird auf die entsprechende separate Sitzungsvorlage verwiesen.)

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf

 

„Die Landesmittel zur Förderung der Infrastruktur der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von voraussichtlich 42.906,00 € sind nach der Mittelzuweisung durch das Land Nordrhein-Westfalen an die drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen wie folgt weiterzuleiten:

 

a) Evangelisches Jugendzentrum „ZaK“:                          23.240,75 €

b) Katholisches Jugendzentrum „Katho“:                          11.620,37 €

c) Evangelisches Kinder- und Jugendzentrum „Cirkel“:    8.044,88 €

    Gesamt:                                                                            42.906,00 €

 

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zuweisung entsprechender Mittel durch das Land Nordrhein-Westfalen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Da es sich um Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen handelt, ergeben sich für die Stadt Erkelenz keine finanziellen Auswirkungen.