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Vorlage - A 51/006/2004  

 
 
Betreff: Aufstellung des Haushaltsplanes 2005 und des Finanzplanes 2004-2008 für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
14.12.2004 
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Haushaltsplanentwurf JHA  

Tatbestand:

Tatbestand:

(Die Verwaltung hat die im Jahre 2005 im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben ermittelt und zur Aufnahme in den Haushaltsplan für das kommende Jahr vorgeschlagen. Die Übersichten über die Planung für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt 2005 mit Erläuterungen hierzu sowie der Vorschlag zum Investitionsprogramm 2004 bis 2008 wurde allen Ausschussmitgliedern zur Kenntnisnahme übersandt.

 

Ermittlung des Zuschussbedarfes

 

Abschnitt:

 

                                                            Einnahmen           Ausgaben             Zuschussbedarf  Zuschussbedarf

                                                                                2005                       2005                       2005                       2004

                                                                                Euro                       Euro                       Euro                       Euro

 

407 – Verwaltung der Jugendhilfe                              0,00                960.339,00           960.339,00           918.205,00

 

451 – Jugendarbeit                                               33.700,00                 91.250,00              57.550,00              62.775,00

 

452 – Jugendsozialarbeit,

           erzieherischer Kinder- u. Jugend-

           schutz                                                                125,00                   7.750,00                7.625,00              12.625,00

 

453 – Förderung der Erziehung i. d. Familie            0,00                185.050,00           185.050,00             83.050,00

 

454 – Förderung von Kindern in Tagesein-

           richtungen und Tagespflege                          100,00                12.000,00              11.900,00                5.400,00

 

455 – Hilfe zur Erziehung                                   285.075,00          1.816.200,00        1.531.125,00        1.181.125,00

456 – Eingliederungshilfe für seelisch

          behinderte Kinder, Hilfe für junge

          Volljährige, Inobhutnahme                                  50,00            261.500,00            261.450,00          163.450,00

 

458 – sonstige Aufgaben                                              25,00                     25,00                         0,00                        0,00

 

460 – Einrichtungen der Jugendarbeit                50.125,00           566.700,00            516.575,00          538.475,00

 

464 – Tageseinrichtungen für Kinder             2.762.872,00        5.335.988,00        2.573.116,00        2.606.455,00

                                                                                3.132.072,00        9.236.802,00        6.104.730,00        5.571.560,00

 

Den zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 3.132.072,00 € stehen Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 9.236.802,00 € gegenüber. Somit ergibt sich für den Bereich „Öffentliche Jugendhilfe“ im Jahre 2005 ein Zuschussbedarf in Höhe von voraussichtlich 6.104.730,00 €.

 

Im Vergleich zum Vorjahr steigt der Zuschussbedarf für diesen Bereich um 533.170,00 €.

 

Erläuterungen zu den Einnahmen

 

Unterabschnitt 451 „Jugendarbeit“

 

Zu dem Projekt „Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit für junge Aussiedler/innen in der Stadt Erkelenz“ zur Verbesserung der Integration jugendlicher Spätaussiedler/innen, das durch die Diplom-Pädagogin I. Bünger betreut wird, ist auch im Jahre 2005 eine Förderung des Bundesamtes für Migration in Höhe von ca. 30.000,00 € zu erwarten.

 

Unterabschnitt 455 „Hilfe zur Erziehung“

 

Kostenbeiträge, Kostenerstattungen von Eltern, deren Kinder Leistungen in Form von Hilfe zur Erziehung erhalten haben und Leistungen von anderen Jugendhilfeträgern, die die Kosten für Hilfemaßnahme zuständigkeitshalber zu erstatten haben, lassen Einnahmen in Höhe von insgesamt ca. 285.000,00 € erwarten.

 

Unterabschnitt 460 „Zuweisungen vom Land“

 

Durch die Kommunalisierung der Landeszuschüsse nach dem Landesjugendplan, werden diese Zuweisungen als „durchlaufende Posten“ zur Weiterleitung an die drei Träger der offenen Jugendfreizeiteinrichtungen im städtischen Haushaltsplan zur Information ausgewiesen (siehe auch Ausgabeposition 1.46000.71810/0).

 

Unterabschnitt 464 „Tageseinrichtungen für Kinder“

 

Am Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Erkelenz beteiligt sich das Land mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 1.767.966,00 € (städt. Einrichtungen = 998.848,00 €, Einrichtungen der freien Träger = 769.118,00 €).

 

Elternbeiträge werden in Höhe von ca. 937.774,00 € im nächsten Jahr erwartet. Hinzu kommen noch Beiträge zu den Verpflegungskosten bei Übermittagbetreuung in Höhe von voraussichtlich ca. 45.000,00 €.

 

Die nach dem  GTK geforderten Rücklagen für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder erbringen Zinseinnahmen in Höhe von ca. 7.530,00 €.

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen zu den Ausgaben:

 

-         Aufteilung der Ausgaben –

 

Unter-abschnitt

Bezeichnung

2005

Euro

2004

Euro

Veränderung in Euro

2005 zu 2004

40

Verwaltung der sozialen Angelegenheiten

 

407

Verwaltung der Jugendhilfe

960.339,00

918.230,00

+      42.109,00

45

Jugendhilfe  nach dem KJHG

 

451

Jugendarbeit

91.250,00

96.500,00

-         5.250,00

452

Jugendsozialarbeit/

Jugendschutz

 

7.750,00

 

12.750,00

 

-         5.000,00

453

Förderung der Erziehung in der Familie

 

185.050,00

 

83.050,00

 

+    102.000,00

454

Förderung Tageseinrichtung und Tagespflege

 

12.000,00

 

5.500,00

 

+        6.500,00

455

Hilfe zur Erziehung

1.816.200,00

1.431.200,00

+    385.000,00

456

Volljährige/Inobhutnahme

261.500,00

163.500,00

+      98.000,00

458

Sonstige Aufgaben

25,00

25,00

+/-             0,00

46

Einrichtungen der

Jugendhilfe

 

 

460

Einrichtung der Jugendarbeit

566.700,00

588.600,00

-      21.900,00

464

Tageseinrichtungen

5.335.988,00

5.108.461,00

+   227.527,00

 

Gesamtausgabebedarf

9.236.802,00

==========

8.407.816,00

==========

 +   828.986,00

=========

 

Der Vergleich der für das Jahr 2005 veranschlagten Ausgabeansätze, mit denen des Haushaltsjahres 2004 zeigt, dass beabsichtigt ist, die Ansätze für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe im kommenden Jahr um 828.986,00 € zu erhöhen.

 

Auf die wesentlichen Veränderungen sei im folgenden hingewiesen:

 

Unterabschnitt 453 „Gemeinsame Unterbringungen von Müttern/Vätern mit ihren Kindern“

 

Die Notwendigkeit, insbesondere junge alleinstehende schwangere Frauen in die Betreuung einer Mutter-Kind-Einrichtung zu geben, hat stark zugenommen. In diesen Einrichtungen können die jungen Frauen unter angemessenen Rahmenbedingungen ihre Kinder zur Welt bringen. Darüber hinaus erhalten sie durch geschultes Personal qualifizierte Anregungen zur Pflege, Betreuung und Erziehung ihrer Kinder als Grundlage für einen dauerhaften Verbleib bei ihren Müttern.

 

Unterabschnitt 454 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“

 

In immer mehr Familien kann aufgrund ihrer familiären Gesamtsituation der Rechtsanspruch der Kinder auf einen Kindergartenplatz nur dadurch realisiert werden, dass das Jugendamt die Fahrtkosten zu den Tageseinrichtungen übernimmt.

 

Unterabschnitt 455 „Hilfe zur Erziehung“

 

Immer mehr Eltern sind mit der Erziehung und der Organisation des Familienlebens überfordert.  Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ist es Aufgabe der Jugendhilfe, in vielen familiären Bereichen Hilfen zur Erziehung – insbesondere familienersetzende Hilfen, wie Fremdplatzierungen und familienergänzende Hilfe, wie sozialpädagogische Familienhilfe anzubieten. Dem steigenden sozialpädagogischen Bedarf der Kinder und Jugendlichen – ist durch die Bereitstellung ausreichender städtischer Ressourcen zum Ausgleich wegbrechender elterlicher Erziehungskompetenz Rechnung zu tragen.

 

Unterabschnitt 456 „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige“

 

Vorgesagtes gilt im gleichen Maße für junge volljährige Menschen, denen aufgrund ihrer individuellen Situation Hilfe für ihre Persönlichkeitsentwicklung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt wird.

 

Zur außerschulischen Betreuung von Kinder- und Jugendlichen mit Lese-Rechtschreibschwäche und zur Behebung von Beeinträchtigungen an der Teilnahme am für ihr Alter typischen Leben in der Gesellschaft sieht § 35 a KJHG Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche vor. Auch in diesem Bereich wird das Jugendamt in stark ansteigendem Maße in Anspruch genommen.

 

Unterabschnitt 460 „Einrichtungen der Jugendarbeit“

 

Die Abrechnungen der Betriebskosten der drei anerkannten Freizeiteinrichtungen im Stadtgebiet für das Jahr 2003 ergaben Nachzahlungen, die im Jahre 2005 kassenwirksam werden. Die gestiegenen Betriebskosten haben höhere Abschlagszahlungen für das Jahr 2005 zur Folge.

 

Es ist vorgesehen, den drei vorgenannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen einen freiwilligen Zuschuss bis zur Höhe von insgesamt 23.100,00 € zur Infrastrukturförderung nach dem Landesjugendplan zu gewähren.

 

Unterabschnitt 464 „Tageseinrichtungen für Kinder“

 

Die Betriebskostenzuschüsse an Kindergärten freier Träger setzen sich zusammen aus den Landeszuschüssen (siehe hierzu Einnahmeposition 1.46000.17110/0) und dem Anteil, den die Stadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu tragen hat.

 

Es ist beabsichtigt, den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder einen freiwilligen städtischen Zuschuss aufgrund ihrer finanziellen Situation in Höhe von insgesamt 23.200,00 zu gewähren.

 

II.                  Vermögenshaushalt

 

Ermittlung des Zuschussbedarfes

 

Abschnitt:

 

                                                            Einnahmen           Ausgaben             Zuschussbedarf  Zuschussbedarf

                                                                                2005                       2005                       2005                       2004

                                                                                Euro                       Euro                       Euro                       Euro

 

460 – Einrichtungen der Jugend-

           arbeit                                                             14.000,00               211.500,00           197.500,00           127.000,00

 

451 – Jugendarbeit                                               50.000,00                 67.340,00              17.340,00              69.046,00

 

                                                            _________________________________________

 

                                                              64.000,00              278.840,00           214.840,00           196.046,00

 

 

Den zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 64.000,00 € stehen Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 278.840,00 € gegenüber.

 

Für den Bereich „Öffentliche Jugendhilfe“ ergibt sich demnach im Jahr 2005 ein Zuschussbedarf im Vermögenshaushalt von 214.840,00 €. Der Zuschussbedarf verringerte sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 18.794,00 €.

 

Erläuterungen zu den Einnahmen:

 

Unterabschnitt 460 „Einrichtungen der Jugendhilfe“

 

Sowohl RWE Power als auch das Land beteiligen sich an den Planungskosten für den Neubau der Spielanlagen der Umsiedlungsstandorte Borschemich, Immerath, Lützerath und Pesch.

 

Unterabschnitt 464 „Tageseinrichtungen für Kinder“

 

Erstattung der für das Jahr 2005 vorgesehenen anteiligen Baukosten für den Bau einer Tageseinrichtung für Kinder „Oerather Mühlenfeld“ durch die GEE (siehe Ausgaben bei Haushaltsstelle 9.46400.94010.0).

 

 

Erläuterungen zu den Ausgaben:

 

Unterabschnitt 460 „Einrichtungen der Jugendhilfe“

 

Für Spielgeräte für Kinderspielplätze sind 70.000,00 € und für Neubau und Erneuerung von Kinderspielplätzen sind 90.000,00 € veranschlagt. Da der Spielplatz Terheeg aufgrund des abgelaufenen Pachtvertrages an anderer Stelle insgesamt neu errichtet werden muss, ergeben sich erhöhte Kosten.

 

Des Weiteren sind Planungskosten für die neu zu errichtenden Spiel- und Bolzplätze „Neu-Borschemich“ und „Neu-Immerath“ veranschlagt.

 

Es ist beabsichtigt, der Kirchengemeinde St. Michael in Granterath einen Zuschuss in Höhe von 30.491,00 € zum Bau eines Pfarrjugendheimes zu gewähren.

 

Die übrigen Haushaltsmittel dienen zur Bezuschussung vermögenswirksamer Beschaffungen durch die Einrichtungen der Jugendarbeit freier Träger.

 

Unterabschnitt 464 „Tageseinrichtungen für Kinder“

 

Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, es handelt sich hierbei um Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen verschiedener Kindergärten, sind Haushaltsmittel in Höhe von 17.340,00 € eingeplant.

 

Es ist beabsichtigt, im Baugebiet „Oerather Mühlenfeld“ eine zweigruppige Tageseinrichtung für Kinder zu entrichten. Die Gesamtkosten betragen unter Zugrundelegung der Fördersätze des Landes der Baumaßnahmen (§ 13 Abs. 3 GTK) 311.810,00 €. Hiervon werden für das Haushaltsjahr 2005 50.000,00 € eingeplant. Die Kosten werden durch die GEE erstattet.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

 

Dem Vorschlag der Verwaltung für den Haushalt 2005 für die Finanzplanung für die Jahre 2004 bis 20008 für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe, deren Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage

Anlage

Haushaltsplanentwurf JHA

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplanentwurf JHA (2547 KB)