Bürgerinformationssystem
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Tatbestand: (Die
Verwaltung hat die im Jahre 2005 im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe zu
erwartenden Einnahmen und Ausgaben ermittelt und zur Aufnahme in den
Haushaltsplan für das kommende Jahr vorgeschlagen. Die Übersichten über die
Planung für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt 2005 mit
Erläuterungen hierzu sowie der Vorschlag zum Investitionsprogramm 2004 bis 2008
wurde allen Ausschussmitgliedern zur Kenntnisnahme übersandt. Ermittlung
des Zuschussbedarfes Abschnitt: Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Zuschussbedarf 2005 2005 2005 2004 Euro Euro Euro Euro 407 – Verwaltung der Jugendhilfe 0,00 960.339,00 960.339,00 918.205,00 451 – Jugendarbeit 33.700,00 91.250,00 57.550,00 62.775,00 452 – Jugendsozialarbeit,
erzieherischer Kinder- u. Jugend- schutz 125,00 7.750,00 7.625,00 12.625,00 453 – Förderung der Erziehung i. d. Familie
0,00 185.050,00 185.050,00 83.050,00 454 – Förderung von Kindern in Tagesein- richtungen
und Tagespflege 100,00 12.000,00 11.900,00 5.400,00 455 – Hilfe zur Erziehung 285.075,00 1.816.200,00 1.531.125,00 1.181.125,00 456 – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Kinder, Hilfe für junge Volljährige,
Inobhutnahme 50,00 261.500,00
261.450,00 163.450,00 458 – sonstige Aufgaben 25,00 25,00 0,00 0,00 460 – Einrichtungen der Jugendarbeit
50.125,00 566.700,00 516.575,00 538.475,00 464 – Tageseinrichtungen für Kinder 2.762.872,00 5.335.988,00 2.573.116,00 2.606.455,00 3.132.072,00 9.236.802,00 6.104.730,00 5.571.560,00 Den zu erwartenden
Einnahmen in Höhe von 3.132.072,00 € stehen Ausgaben in Höhe von
voraussichtlich 9.236.802,00 € gegenüber. Somit ergibt sich für den
Bereich „Öffentliche Jugendhilfe“ im Jahre 2005 ein Zuschussbedarf
in Höhe von voraussichtlich 6.104.730,00 €. Im
Vergleich zum Vorjahr steigt der Zuschussbedarf für diesen Bereich um
533.170,00 €. Erläuterungen zu den Einnahmen
Unterabschnitt
451 „Jugendarbeit“ Zu
dem Projekt „Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit für junge
Aussiedler/innen in der Stadt Erkelenz“ zur Verbesserung der Integration
jugendlicher Spätaussiedler/innen, das durch die Diplom-Pädagogin I. Bünger
betreut wird, ist auch im Jahre 2005 eine Förderung des Bundesamtes für
Migration in Höhe von ca. 30.000,00 € zu erwarten. Unterabschnitt
455 „Hilfe zur Erziehung“ Kostenbeiträge,
Kostenerstattungen von Eltern, deren Kinder Leistungen in Form von Hilfe zur
Erziehung erhalten haben und Leistungen von anderen Jugendhilfeträgern, die die
Kosten für Hilfemaßnahme zuständigkeitshalber zu erstatten haben, lassen
Einnahmen in Höhe von insgesamt ca. 285.000,00 € erwarten. Unterabschnitt
460 „Zuweisungen vom Land“ Durch
die Kommunalisierung der Landeszuschüsse nach dem Landesjugendplan, werden
diese Zuweisungen als „durchlaufende Posten“ zur Weiterleitung an
die drei Träger der offenen Jugendfreizeiteinrichtungen im städtischen
Haushaltsplan zur Information ausgewiesen (siehe auch Ausgabeposition 1.46000.71810/0). Unterabschnitt
464 „Tageseinrichtungen für Kinder“ Am
Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Erkelenz beteiligt sich
das Land mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 1.767.966,00 € (städt.
Einrichtungen = 998.848,00 €, Einrichtungen der freien Träger =
769.118,00 €). Elternbeiträge
werden in Höhe von ca. 937.774,00 € im nächsten Jahr erwartet. Hinzu
kommen noch Beiträge zu den Verpflegungskosten bei Übermittagbetreuung in Höhe
von voraussichtlich ca. 45.000,00 €. Die
nach dem GTK geforderten Rücklagen für
die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder erbringen Zinseinnahmen in Höhe
von ca. 7.530,00 €. Erläuterungen
zu den Ausgaben: -
Aufteilung
der Ausgaben –
Der
Vergleich der für das Jahr 2005 veranschlagten Ausgabeansätze, mit denen des
Haushaltsjahres 2004 zeigt, dass beabsichtigt ist, die Ansätze für den Bereich
der öffentlichen Jugendhilfe im kommenden Jahr um 828.986,00 € zu
erhöhen. Auf
die wesentlichen Veränderungen sei im folgenden hingewiesen: Unterabschnitt
453 „Gemeinsame Unterbringungen von Müttern/Vätern mit ihren
Kindern“ Die
Notwendigkeit, insbesondere junge alleinstehende schwangere Frauen in die
Betreuung einer Mutter-Kind-Einrichtung zu geben, hat stark zugenommen. In
diesen Einrichtungen können die jungen Frauen unter angemessenen
Rahmenbedingungen ihre Kinder zur Welt bringen. Darüber hinaus erhalten sie
durch geschultes Personal qualifizierte Anregungen zur Pflege, Betreuung und
Erziehung ihrer Kinder als Grundlage für einen dauerhaften Verbleib bei ihren
Müttern. Unterabschnitt
454 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“ In
immer mehr Familien kann aufgrund ihrer familiären Gesamtsituation der
Rechtsanspruch der Kinder auf einen Kindergartenplatz nur dadurch realisiert
werden, dass das Jugendamt die Fahrtkosten zu den Tageseinrichtungen übernimmt. Unterabschnitt
455 „Hilfe zur Erziehung“ Immer
mehr Eltern sind mit der Erziehung und der Organisation des Familienlebens überfordert. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB
VIII) ist es Aufgabe der Jugendhilfe, in vielen familiären Bereichen Hilfen zur
Erziehung – insbesondere familienersetzende Hilfen, wie Fremdplatzierungen
und familienergänzende Hilfe, wie sozialpädagogische Familienhilfe anzubieten.
Dem steigenden sozialpädagogischen Bedarf der Kinder und Jugendlichen –
ist durch die Bereitstellung ausreichender städtischer Ressourcen zum Ausgleich
wegbrechender elterlicher Erziehungskompetenz Rechnung zu tragen. Unterabschnitt
456 „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,
Hilfe für junge Volljährige“ Vorgesagtes
gilt im gleichen Maße für junge volljährige Menschen, denen aufgrund ihrer
individuellen Situation Hilfe für ihre Persönlichkeitsentwicklung zu einer
eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt wird. Zur
außerschulischen Betreuung von Kinder- und Jugendlichen mit
Lese-Rechtschreibschwäche und zur Behebung von Beeinträchtigungen an der
Teilnahme am für ihr Alter typischen Leben in der Gesellschaft sieht § 35 a
KJHG Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche vor.
Auch in diesem Bereich wird das Jugendamt in stark ansteigendem Maße in
Anspruch genommen. Unterabschnitt
460 „Einrichtungen der Jugendarbeit“ Die
Abrechnungen der Betriebskosten der drei anerkannten Freizeiteinrichtungen im
Stadtgebiet für das Jahr 2003 ergaben Nachzahlungen, die im Jahre 2005
kassenwirksam werden. Die gestiegenen Betriebskosten haben höhere
Abschlagszahlungen für das Jahr 2005 zur Folge. Es
ist vorgesehen, den drei vorgenannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen einen
freiwilligen Zuschuss bis zur Höhe von insgesamt 23.100,00 € zur
Infrastrukturförderung nach dem Landesjugendplan zu gewähren. Unterabschnitt
464 „Tageseinrichtungen für Kinder“ Die
Betriebskostenzuschüsse an Kindergärten freier Träger setzen sich zusammen aus
den Landeszuschüssen (siehe hierzu Einnahmeposition 1.46000.17110/0) und dem
Anteil, den die Stadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu tragen hat. Es
ist beabsichtigt, den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder einen
freiwilligen städtischen Zuschuss aufgrund ihrer finanziellen Situation in Höhe
von insgesamt 23.200,00 zu gewähren. II.
Vermögenshaushalt
Ermittlung
des Zuschussbedarfes Abschnitt: Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Zuschussbedarf 2005 2005 2005 2004 Euro Euro Euro Euro 460 – Einrichtungen der Jugend- arbeit 14.000,00 211.500,00 197.500,00 127.000,00 451 – Jugendarbeit 50.000,00 67.340,00 17.340,00 69.046,00 _________________________________________ 64.000,00 278.840,00 214.840,00 196.046,00 Den zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 64.000,00
€ stehen Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 278.840,00 €
gegenüber. Für
den Bereich „Öffentliche Jugendhilfe“ ergibt sich demnach im Jahr
2005 ein Zuschussbedarf im Vermögenshaushalt von 214.840,00 €. Der
Zuschussbedarf verringerte sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 18.794,00
€. Erläuterungen
zu den Einnahmen: Unterabschnitt
460 „Einrichtungen der Jugendhilfe“ Sowohl
RWE Power als auch das Land beteiligen sich an den Planungskosten für den
Neubau der Spielanlagen der Umsiedlungsstandorte Borschemich, Immerath,
Lützerath und Pesch. Unterabschnitt
464 „Tageseinrichtungen für Kinder“ Erstattung
der für das Jahr 2005 vorgesehenen anteiligen Baukosten für den Bau einer
Tageseinrichtung für Kinder „Oerather Mühlenfeld“ durch die GEE
(siehe Ausgaben bei Haushaltsstelle 9.46400.94010.0). Erläuterungen
zu den Ausgaben: Unterabschnitt
460 „Einrichtungen der Jugendhilfe“ Für
Spielgeräte für Kinderspielplätze sind 70.000,00 € und für Neubau und
Erneuerung von Kinderspielplätzen sind 90.000,00 € veranschlagt. Da der
Spielplatz Terheeg aufgrund des abgelaufenen Pachtvertrages an anderer Stelle
insgesamt neu errichtet werden muss, ergeben sich erhöhte Kosten. Des
Weiteren sind Planungskosten für die neu zu errichtenden Spiel- und Bolzplätze
„Neu-Borschemich“ und „Neu-Immerath“ veranschlagt. Es
ist beabsichtigt, der Kirchengemeinde St. Michael in Granterath einen Zuschuss
in Höhe von 30.491,00 € zum Bau eines Pfarrjugendheimes zu gewähren. Die
übrigen Haushaltsmittel dienen zur Bezuschussung vermögenswirksamer
Beschaffungen durch die Einrichtungen der Jugendarbeit freier Träger. Unterabschnitt
464 „Tageseinrichtungen für Kinder“ Für
den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, es handelt sich hierbei
um Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen verschiedener Kindergärten, sind
Haushaltsmittel in Höhe von 17.340,00 € eingeplant. Es
ist beabsichtigt, im Baugebiet „Oerather Mühlenfeld“ eine
zweigruppige Tageseinrichtung für Kinder zu entrichten. Die Gesamtkosten
betragen unter Zugrundelegung der Fördersätze des Landes der Baumaßnahmen (§ 13
Abs. 3 GTK) 311.810,00 €. Hiervon werden für das Haushaltsjahr 2005
50.000,00 € eingeplant. Die Kosten werden durch die GEE erstattet. Beschlussentwurf: „Dem Vorschlag der
Verwaltung für den Haushalt 2005 für die Finanzplanung für die Jahre 2004 bis
20008 für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe, deren Original der
Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“ Finanzielle
Auswirkungen: keine Anlage Haushaltsplanentwurf JHA
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