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Tagesordnung - 25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 25.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:22 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 25, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes  
A 10/448/2024  
Ö 2  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 12. Sitzung des Personalausschusses am 16.09.2024      
Ö 3.1  
Beratung und Beschlussfassung über die Wahl einer*eines Technischen Beigeordneten  
A 11/084/2024  
Ö 4     Angelegenheit/en aus der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung am 17.09.2024      
Ö 4.1  
Verkehrsuntersuchung L 364n Ortsumgehung Gerderhahn hier: Vorstellung des Ergebnisberichts und Beschluss über die weitere Vorgehensweise
Enthält Anlagen
III/108/2024  
Ö 4.2  
Enthält Anlagen
2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 "Agrarzentrum Tenholter Str.", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/706/2024  
Ö 4.3  
Enthält Anlagen
40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Auf'm Hover Pfad), Erkelenz-Golkrath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
A 61/707/2024  
Ö 4.4  
Enthält Anlagen
46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Im Hühnerfelde), Erkelenz-Hetzerath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/708/2024  
Ö 4.5  
Enthält Anlagen
42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Nahversorgungszentrum Gerderath), Erkelenz-Gerderath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/709/2024  
Ö 4.6  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. XII "Nahversorgungszentrum Gerderath", Erkelenz-Gerderath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/710/2024  
Ö 4.7  
Enthält Anlagen
3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XIX/1 "Industrie- und Gewerbepark Commerden", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/711/2024  
Ö 4.8  
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 25.01.2024: Tiny-House-Siedlung
Enthält Anlagen
A 61/712/2024  
Ö 4.9  
Fortführung des InHK Verfügungsfonds  
Enthält Anlagen
A 80/053/2024  
Ö 4.10  
Erhöhung eines Zuschusses zum LEADER-Projekt "Gaststätte Bruns" in Venrath  
A 80/054/2024  
Ö 5     Angelegenheit/en aus der 25. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt am 18.09.2024      
Ö 5.1  
Energiepolitisches Arbeitsprogramm  
Enthält Anlagen
RKS/023/2024  
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Entwässerungssatzung - der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 in zwei separate Satzungen  
Enthält Anlagen
A 20/666/2024  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Anpassung der Hauptsatzung (14. Änderung der Hauptsatzung)  
Enthält Anlagen
A 10/441/2024  
Ö 7  
Gestaltung des Grabmals auf der Ehrengrabstätte von Theo Clemens  
Enthält Anlagen
A 10/442/2024  
Ö 8  
Besetzung der Ausschüsse und Gremien  
A 10/449/2024  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Erlass einer Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen in den Gemarkungen Immerath und Holzweiler aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme  
Enthält Anlagen
A 30/283/2024  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Beteiligungsbericht der Stadt Erkelenz zum 31.12.2023  
Enthält Anlagen
A 20/667/2024  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Betriebes gewerblicher Art „Verkehrsbetrieb der Stadt Erkelenz“  
Enthält Anlagen
A 20/668/2024  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Anpassung von Gesellschaftsverträgen des Kreises Heinsberg an § 108 Abs. 1 Nr. 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie Streichung des § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW hier: Sammelbeschluss  
Enthält Anlagen
A 20/669/2024  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH über die NEW AG und die NEW Netz GmbH an der Übach-Palenberg Netz GmbH  
Enthält Anlagen
A 20/670/2024  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1.

Der Gründung der Übach-Palenberg Netz GmbH gemäß beigefügtem Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage B) durch die NEW Netz GmbH mit der Regionetz GmbH wird zugestimmt.

 

Alternative 1:

Für den Fall, dass die Anzeigen der an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligten Kommunen vollzählig der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegen, und nur auf Seiten der bei der Regionetz GmbH beteiligten Kommunen diese nicht vollständig vorliegen, darf die NEW Netz GmbH die Übach-Palenberg Netz GmbH als 100%ige Tochter der NEW Netz GmbH allein gründen. Sobald alle Anzeigen der an der Regionetz GmbH beteiligten Kommunen vollständig vorliegen und die Bestätigung der Kommunalaufsicht zur Beteiligung der Regionetz GmbH an der Übach-Palenberg Netz GmbH vorliegt, darf die NEW Netz GmbH zur Umsetzung einer gemeinsamen Gesellschaft der Regionetz GmbH in entsprechenden Umfang Geschäftsanteile an der Übach-Palenberg Netz GmbH veräußern.

 

Alternative 2:

Für den Fall, dass die Anzeigen der an der Regionetz GmbH (mittelbar) beteiligten Kommunen vollzählig der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegen, und nur auf Seiten der an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligten Kommunen diese nicht vollständig vorliegen, wird die Regionetz GmbH die Übach-Palenberg Netz GmbH als 100%ige Tochter allein gründen. Die NEW Netz GmbH darf sich nach Vorliegen aller Anzeigen und der entsprechenden Bestätigung durch die Kommunalaufsicht an der Übach-Palenberg Netz GmbH nach den hier beschriebenen Voraussetzungen beteiligen und entsprechende Geschäftsanteile von der Regionetz GmbH erwerben.

 

2.

Die Vertreter der Stadt Erkelenz in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns werden ermächtigt, der Gründung sowie redaktionellen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.“

 

   
    19.09.2024 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1.

Der Gründung der Übach-Palenberg Netz GmbH gemäß beigefügtem Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage B) durch die NEW Netz GmbH mit der Regionetz GmbH wird zugestimmt.

 

Alternative 1:

Für den Fall, dass die Anzeigen der an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligten Kommunen vollzählig der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegen, und nur auf Seiten der bei der Regionetz GmbH beteiligten Kommunen diese nicht vollständig vorliegen, darf die NEW Netz GmbH die Übach-Palenberg Netz GmbH als 100%ige Tochter der NEW Netz GmbH allein gründen. Sobald alle Anzeigen der an der Regionetz GmbH beteiligten Kommunen vollständig vorliegen und die Bestätigung der Kommunalaufsicht zur Beteiligung der Regionetz GmbH an der Übach-Palenberg Netz GmbH vorliegt, darf die NEW Netz GmbH zur Umsetzung einer gemeinsamen Gesellschaft der Regionetz GmbH in entsprechenden Umfang Geschäftsanteile an der Übach-Palenberg Netz GmbH veräußern.

 

Alternative 2:

Für den Fall, dass die Anzeigen der an der Regionetz GmbH (mittelbar) beteiligten Kommunen vollzählig der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegen, und nur auf Seiten der an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligten Kommunen diese nicht vollständig vorliegen, wird die Regionetz GmbH die Übach-Palenberg Netz GmbH als 100%ige Tochter allein gründen. Die NEW Netz GmbH darf sich nach Vorliegen aller Anzeigen und der entsprechenden Bestätigung durch die Kommunalaufsicht an der Übach-Palenberg Netz GmbH nach den hier beschriebenen Voraussetzungen beteiligen und entsprechende Geschäftsanteile von der Regionetz GmbH erwerben.

 

2.

Die Vertreter der Stadt Erkelenz in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns werden ermächtigt, der Gründung sowie redaktionellen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage B - Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Übach-Palenberg Netz GmbH (195 KB)      
   
    25.09.2024 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„1.

Der Gründung der Übach-Palenberg Netz GmbH gemäß beigefügtem Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage B) durch die NEW Netz GmbH mit der Regionetz GmbH wird zugestimmt.

 

Alternative 1:

Für den Fall, dass die Anzeigen der an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligten Kommunen vollzählig der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegen, und nur auf Seiten der bei der Regionetz GmbH beteiligten Kommunen diese nicht vollständig vorliegen, darf die NEW Netz GmbH die Übach-Palenberg Netz GmbH als 100%ige Tochter der NEW Netz GmbH allein gründen. Sobald alle Anzeigen der an der Regionetz GmbH beteiligten Kommunen vollständig vorliegen und die Bestätigung der Kommunalaufsicht zur Beteiligung der Regionetz GmbH an der Übach-Palenberg Netz GmbH vorliegt, darf die NEW Netz GmbH zur Umsetzung einer gemeinsamen Gesellschaft der Regionetz GmbH in entsprechenden Umfang Geschäftsanteile an der Übach-Palenberg Netz GmbH veräußern.

 

Alternative 2:

Für den Fall, dass die Anzeigen der an der Regionetz GmbH (mittelbar) beteiligten Kommunen vollzählig der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegen, und nur auf Seiten der an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligten Kommunen diese nicht vollständig vorliegen, wird die Regionetz GmbH die Übach-Palenberg Netz GmbH als 100%ige Tochter allein gründen. Die NEW Netz GmbH darf sich nach Vorliegen aller Anzeigen und der entsprechenden Bestätigung durch die Kommunalaufsicht an der Übach-Palenberg Netz GmbH nach den hier beschriebenen Voraussetzungen beteiligen und entsprechende Geschäftsanteile von der Regionetz GmbH erwerben.

 

2.

Die Vertreter der Stadt Erkelenz in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns werden ermächtigt, der Gründung sowie redaktionellen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 5 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage B - Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Übach-Palenberg Netz GmbH (195 KB)      
Ö 14  
Enthält Anlagen
Beteiligung der NEW AG über die ENNI an der Bad Laaspher-Energie GmbH hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Bad Laaspher-Energie GmbH  
Enthält Anlagen
A 20/671/2024  
Ö 15     Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten      
Ö 15.1  
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW  
A 20/672/2024  
Ö 15.2  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 10.06.2024 - 01.09.2024  
Enthält Anlagen
A 20/673/2024  
Ö 16  
Fragestunden für die Einwohner*innen      
N 1     (nichtöffentlich)