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Tatbestand: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Ände-rung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum Tenholter Str.“, Er-kelenz-Mitte, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erarbeiten. In der Sitzung wurde ferner beschlossen, zu dem Entwurf des Bebauungsplanes die Öf-fentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 16 vom 20.10.2023 bekannt gemacht.
Ziel der Planung ist die Änderung der zulässigen Höhenfestsetzung sowie Veränderung der über-baubaren Grundstücksfläche im derzeitigen GE 1 und GE 2. Die Art der Nutzung wird im Vergleich zum derzeitigen Planrecht nicht verändert. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum Tenholter Straße“ umfasst die Flurstücke 48 (tw.), 49 (tw.), 326, 327 und 336 (tw.) der Flur 33 in der Gemarkung Erkelenz und hat insgesamt eine Flächengröße von ca. 1,8 ha. Der Geltungsbereich ist als Anlage beigefügt und befindet sich östlich der Tenholter Str., nördlich der K 32 und westlich der Bahntrasse.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ge-mäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 16 vom 20.10.2023 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 23.10.2023 bis einschließlich 30.11.2023 in der Stadtverwaltung Erkelenz sowie über das Internet durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen vorgetragen.
Abs. 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 23.10.2023 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 20.10.2023 über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum Tenholter Str.“, Erkelenz-Mitte, beteiligt.
Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 24.04.2024 wurde der Entwurf zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum Tenholter Str.“, Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 7 vom 26.04.2024 in der Zeit vom 29.04.2024 bis 02.06.2024 im Internet veröffentlicht und in der Stadtverwaltung öffentlich ausgelegt. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine abwägungsrelevante Stellungnahme der Öffentlichkeit vorgetragen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.01.2024 über die Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet und gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteili- gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetra- genen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Satzungsbeschluss gefasst werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Be- hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum Tenholter Str.“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum Tenholter Str.“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum Tenholter Str.“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Ja X Nein ☐
Bauleitpläne in Form von Flächennutzungsplänen als vorbereitende und Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitplanung haben indirekt Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Während aus Flächennutzungsplänen keine Baurechte abgeleitet werden können, schaffen Bebauungspläne die Grundlage für (neue) Bebauungen aber auch Entwicklung von Grünflächen oder den Bau von Verkehrsflächen.
Im Baugesetzbuch sind die Belange Klimaschutz und Klimaanpassung seit 2013 als Teil eines stetig größer werdenden Katalogs an Belangen und Themen in § 1 Abs. 5 aufgenommen worden. Mit geringen Ausnahmen sind bei jeder Aufstellung eines Bauleitplanes eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht zu erstellen. Hier sind die genannten Aspekte enthalten. Regelmäßig sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich, durch welche auch Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung erfolgen. Finanzielle Auswirkungen: keine Bezüglich der Planungskosten für die Bauleitplanung wurde ein Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und der Vorhabenträgerin abgeschlossen. In diesem verpflich- tet sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung der Maßnahme. Anlagen: - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange- zur Beschlussvorlage der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum Tenholter Str.“, Erkelenz-Mitte - Übersicht über den Geltungsbereich der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum Tenholter Str.“, Erkelenz-Mitte
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