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Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, in Anlehnung an den InHK Verfügungsfonds bis Ende 2029 einen Fonds zur Bezuschussung von Neuanschaffungen von gastronomischen Einrichtungsgegenständen der Außengastronomie und zur Förderung von Rollstuhlrampen o. ä. einzurichten. Die Vergaberichtlinie „Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet Erkelenz“ dient als Grundlage für die Zuschussverfahren.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen |
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