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Vorlage - A 20/667/2024  

 
 
Betreff: Beteiligungsbericht der Stadt Erkelenz zum 31.12.2023
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.09.2024 
24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
25.09.2024 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Beteiligungsbericht zum 31.12.2023  

Tatbestand:

Am 03.07.2024 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass die Stadt Erkelenz zum 31.12.2023 keinen Gesamtabschluss aufstellt. In einem solchen Fall sieht die Gemeindeordnung NRW im § 117 vor, dass die Kommune einen Beteiligungsbericht zu erstellen hat.

 

Der Beteiligungsbericht war bis zum 31.12.2018 als Teilbereich des Gesamtabschlusses jeweils dem Rat mit zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Durch die Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist der Beteiligungsbericht nunmehr seit 2020 jährlich dem Rat separat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Beteiligungsbericht hat grundsätzlich folgende Informationen zu sämtlichen verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten:

 

  1. die Beteiligungsverhältnisse,

 

  1. die Jahresergebnisse der verselbstständigten Aufgabenbereiche,

 

  1. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie

 

  1. eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der der Gemeinde.

 

Die entsprechenden Informationen für die Beteiligungen der Stadt Erkelenz können dem als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht entnommen werden. Eine graphische Übersicht der derzeit verselbständigten Aufgabenbereiche ist auf Seite 9 des Beteiligungsberichtes dargestellt. Die wesentlichen Informationen zu den einzelnen Aufgabenbereichen schließen sich auf den dann folgenden Seiten des Beteiligungsberichtes an.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht zum 31.12.2023 zu beschließen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der als Anlage beigefügte Beteiligungsbericht zum 31.12.2023 wird beschlossen.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Durch die Veröffentlichung des Beteiligungsberichts ist ein minimal erhöhter Papierverbrauch zu erwarten. Dies könnte durch eine rein digitale Bereitstellung des Berichts verhindert werden. Weder befördert der Bericht, noch behindert er insgesamt das Vorhaben im Sinne von mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Beteiligungsbericht zum 31.12.2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beteiligungsbericht zum 31.12.2023 (1101 KB)