Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Verkündung des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (3. NKFWG NRW) am 05.03.2024 ergeben sich insbesondere Änderungen im Bereich von kommunalen Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts. So können u.a. die Änderungen des § 108 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 GO NRW größenabhängige Erleichterungen in Bezug auf die Jahresabschlüsse kommunaler Beteiligungen zur Folge haben. Je nachdem, zu welcher Größenklasse ein Unternehmen gehört, ergeben sich unterschiedliche Pflichten in Bezug auf die Aufstellung des Jahresabschlusses und Offenlegung der Jahresabschlussunterlagen. Die Pflichten und größenabhängigen Erleichterungen ergeben sich nach Änderung des § 108 GO NRW unmittelbar aus dem HGB, während nach altem Recht kommunale Unternehmen immer als große Kapitalgesellschaften behandelt worden sind. Weitere Details können der als Anlage A beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 24.09.2024 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf diese Anlage verwiesen.
Vor diesem Hintergrund hat der Kreis Heinsberg für seine Unternehmen einen Sammelbeschluss vorbereitet, der als Grundlage diese Erleichterungen vertragsrechtlich umsetzen soll. Ist der Kreis nicht alleiniger Gesellschafter bei einem Unternehmen, müssen sämtliche Gesellschafter über diese Vorgehensweise in den entsprechenden Gremien beraten. Das gleiche gilt, wenn Vertreter von anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in den Gremien der Unternehmen des Kreises Heinsberg stimmberechtigt sind (Vgl. § 41 GO NRW bzw. § 26 der Kreisordnung NRW).
Die Stadt Erkelenz ist unmittelbar über die Kreiswerke Heinsberg GmbH und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG Kreis Heinsberg) von diesen Änderungen betroffen. Darüber hinaus besteht eine mittelbare Beteiligung über die WFG Kreis Heinsberg an der Future Site in-West GmbH. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Der Beschlussentwurf hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz oder Klimafolgenanpassungen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Anlage A – Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg Anlage B – Synopse der Änderungen an den Gesellschaftsverträgen der betroffenen Unternehmen des Kreises Heinsberg
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