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Tatbestand: Seit dem 19.03.2004 wird die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, sowie die daraus resultierenden Gebühren und Kostenersätze in einer Satzung, der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz, geregelt.
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) hat, vor dem Hintergrund des zum 18.05.2021 in Kraft getretenen neuem Landeswassergesetz NRW, neue Mustersatzungen erlassen. Der StGB NRW empfiehlt, die Entwässerung von Grundstücken u. ä. sowie die daraus resultierenden Gebühren und Kostenersätze in zwei separaten Satzungen zu regeln. Dieser Forderung wird mit der vorliegenden Beschlussvorlage nachgekommen.
Die beiden neuen Satzungen sind, auf Basis der Mustersatzungsempfehlungen des StGB NRW, der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Ebenfalls ist der Sitzungsvorlage jeweils eine Synopse der beiden neuen Satzungen im Vergleich zu den Regelungen in der bisherigen Entwässerungssatzung beigefügt. Die Synopsen sind so aufgebaut, dass den Regelungen in den neuen Satzungen die entsprechenden Passagen aus der bisherigen Entwässerungssatzung gegenübergestellt werden. Während dies für die neue Entwässerungssatzung noch relativ übersichtlich in der Synopse dargestellt werden kann, ist dies in der neuen Abwassergebührensatzung nur bedingt möglich.
Inhaltlich entsprechen die beiden neuen Satzungen, bis auf die Anpassung einiger Rechtsvorschriften nach dem Landeswassergesetz NRW sowie Anpassungen redaktioneller Art, weitestgehend den bisherigen Regelungen. In der Bemerkungsspalte wird vor diesen Hintergründen daher auch nur auf solche Sachverhalte hingewiesen, bei denen nunmehr ein völlig neuer Sachverhalt geregelt worden ist, grundlegend geändert worden ist oder bei denen ein bisheriger Sachverhalt entfallen ist.
Es wird um Zustimmung zum beigefügten Beschlussentwurf gebeten. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat):
Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Eine unmittelbare Auswirkung auf dem Klimaschutz oder der Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschluss nicht.
Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlagen: - Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen – Entwässerungssatzung- der Stadt Erkelenz vom 25.09.2024
- Synopse zur Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen – Entwässerungssatzung- der Stadt Erkelenz vom 25.09.2024 im Vergleich zu den Regelungen in der bisherigen Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004, in der Fassung der 18. Änderung vom 13.12.2023
- Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersätzen für Grundstücksanschlüsse – Abwassergebührensatzung- der Stadt Erkelenz vom 25.09.2024
- Synopse zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersätzen für Grundstücksanschlüsse – Abwassergebührensatzung- der Stadt Erkelenz vom 25.09.2024 im Vergleich zu den Regelungen in der bisherigen Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004, in der Fassung der 18. Änderung vom 13.12.2023
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