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Vorlage - A 20/666/2024  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Entwässerungssatzung - der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 in zwei separate Satzungen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
18.09.2024 
25. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.09.2024 
24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
25.09.2024 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke - Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 25.09.2024  
Synopse zur Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke - Entwässerungssatzung vom 25.09.2024 -  
Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersätzen für Grundstücksanschlüsse  
Synopse zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersätzen  

Tatbestand:

Seit dem 19.03.2004 wird die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, sowie die daraus resultierenden Gebühren und Kostenersätze in einer Satzung, der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz, geregelt.

 

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) hat, vor dem Hintergrund des zum 18.05.2021 in Kraft getretenen neuem Landeswassergesetz NRW, neue Mustersatzungen erlassen. Der StGB NRW empfiehlt, die Entwässerung von Grundstücken u. ä.  sowie die daraus resultierenden Gebühren und Kostenersätze in zwei separaten Satzungen zu regeln. Dieser Forderung wird mit der vorliegenden Beschlussvorlage nachgekommen.

 

Die beiden neuen Satzungen sind, auf Basis der Mustersatzungsempfehlungen des StGB NRW, der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Ebenfalls ist der Sitzungsvorlage jeweils eine Synopse der beiden neuen Satzungen im Vergleich zu den Regelungen in der bisherigen Entwässerungssatzung beigefügt. Die Synopsen sind so aufgebaut, dass den Regelungen in den neuen Satzungen die entsprechenden Passagen aus der bisherigen Entwässerungssatzung gegenübergestellt werden. Während dies für die neue Entwässerungssatzung noch relativ übersichtlich in der Synopse dargestellt werden kann, ist dies in der neuen Abwassergebührensatzung nur bedingt möglich.

 

Inhaltlich entsprechen die beiden neuen Satzungen, bis auf die Anpassung einiger Rechtsvorschriften nach dem Landeswassergesetz NRW sowie Anpassungen redaktioneller Art, weitestgehend den bisherigen Regelungen. In der Bemerkungsspalte wird vor diesen Hintergründen daher auch nur auf solche Sachverhalte hingewiesen, bei denen nunmehr ein völlig neuer Sachverhalt geregelt worden ist, grundlegend geändert worden ist oder bei denen ein bisheriger Sachverhalt entfallen ist.

 

Es wird um Zustimmung zum beigefügten Beschlussentwurf gebeten.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat):

„1.

 

 

 

 

  2.

Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen – Entwässerungssatzung - der Stadt Erkelenz vom 25.09.2024 wird beschlossen.

 

Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersätzen für Grundstücksanschlüsse – Abwassergebührensatzung-  der Stadt Erkelenz vom 25.09.2024 wird beschlossen.

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Eine unmittelbare Auswirkung auf dem Klimaschutz oder der Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschluss nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlagen:

-          Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen – Entwässerungssatzung- der Stadt Erkelenz vom 25.09.2024

 

-          Synopse zur Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen – Entwässerungssatzung- der Stadt Erkelenz vom 25.09.2024 im Vergleich zu den Regelungen in der bisherigen Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004, in der Fassung der 18. Änderung vom 13.12.2023

 

-          Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersätzen für Grundstücksanschlüsse – Abwassergebührensatzung- der Stadt Erkelenz vom 25.09.2024

 

-          Synopse zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersätzen für Grundstücksanschlüsse – Abwassergebührensatzung- der Stadt Erkelenz vom 25.09.2024 im Vergleich zu den Regelungen in der bisherigen Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004, in der Fassung der 18. Änderung vom 13.12.2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung über die Entwässerung der Grundstücke - Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 25.09.2024 (3591 KB)      
Anlage 2 2 Synopse zur Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke - Entwässerungssatzung vom 25.09.2024 - (9690 KB)      
Anlage 3 3 Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersätzen für Grundstücksanschlüsse (1590 KB)      
Anlage 4 4 Synopse zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersätzen (4545 KB)