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Vorlage - A 20/668/2024  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Betriebes gewerblicher Art „Verkehrsbetrieb der Stadt Erkelenz“
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.09.2024 
24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
25.09.2024 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Verkehrsbetrieb_Jahresabschluss 2023 mit Bilanz zum 31.12.2023 sowie Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. -31.12.2023  

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz hat auf dem Teileigentumsgrundstück in der Hermann-Josef-Gormanns-Straße eine Tiefgarage errichten lassen und betreibt diese seit April 1997. Erweitert wird der Betrieb um den Neubau eines Parkhauses an der Ostpromenade, Erkelenz, welches ab 2024 in Betrieb genommen wird. Der Betrieb einer öffentlichen Tiefgarage und eines Parkhauses ist als wirtschaftlich selbständige Tätigkeit anzusehen, die nach dem Körperschaftsteuergesetz und den Körperschaftsteuerrichtlinien einen Betrieb gewerblicher Art bildet. Für diesen Betrieb gewerblicher Art ist eine Gewinnermittlung mittels Bestandsvergleich (§ 4 Einkommensteuergesetz) durchzuführen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG hat nunmehr den Jahresabschluss des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2023 aufgestellt. Die Prüfungsgesellschaft hat am 12. Juni 2024 nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt:

 

„Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung - des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz Betrieb gewerblicher Art für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

 

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen."

 

Die Bilanz ist zum 31. Dezember 2023 in Aktiva und Passiva mit 2.805.214,35 Euro (Vorjahr = 876.248,09 Euro) ausgeglichen. Der Jahresfehlbetrag 2023 beträgt -32.650,82 Euro (Vorjahr = Jahresfehlbetrag von -25.821,25 Euro).


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1.

Die Bilanz des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2023, abschließend in Aktiva und Passiva mit 2.805.214,35 Euro wird festgestellt.

 

 2.

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2023, abschließend mit einem Jahresfehlbetrag von -32.650,82 Euro (Erträge 23.772,65 Euro, Aufwendungen 56.423,47 Euro), wird festgestellt.

 

 3.

Dem Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG, Aachen, vom 12. Juni  2024 für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.“

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Eine unmittelbare Auswirkung auf dem Klimaschutz oder der Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschluss nicht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2023

mit Bilanz zum 31.12.2023 sowie Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.-31.12.2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verkehrsbetrieb_Jahresabschluss 2023 mit Bilanz zum 31.12.2023 sowie Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. -31.12.2023 (240 KB)