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Tatbestand: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Nahversorgungszentrum Gerderath), Erkelenz-Gerderath, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zu erarbeiten. In der Sitzung wurde ferner beschlossen, zu dem Entwurf des Bauleitplanes die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist für den Stadtteil Gerderath ein Zentraler Versorgungsbereich (ZVB) „Nahversorgungszentrum Gerderath“ definiert worden. Zur Ermöglichung weiterer Einzelhandelsbetriebe im ZVB ist die Schaffung von Planrecht erforderlich. Ziel der Planung ist die Vorbereitung der Schaffung von Baurechten weiterer Einzelhandelsbetriebe im ZVB Gerderath sowie die Sicherung der vorhandenen Läden auf Ebene des Flächennutzungsplanes. Die Festsetzung eines Sondergebietes im Bebauungsplan erfordert daher die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Geltungsbereich befindet sich südlich der Lauerstr. (L19) und westlich der Gerderather Burgstr. (L 46); der Änderungsbereich umfasst ca. 1,5 ha. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung geht aus der Anlage hervor. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 9/2024 vom 31.05.2024 bekannt gemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 9 vom 31.05.2024 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 10.06.2024 bis einschließlich 23.06.2024 in der Stadtverwaltung Erkelenz sowie über das Internet durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen vorgetragen.
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 10.06.2024 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
Der Bezirksausschuss Gerderath wurde mit Schreiben vom 31.05.2024 beteiligt.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Nahversorgungszentrum Gerderath) wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Nahversorgungszentrum Gerderath) beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Nahversorgungszentrum Gerderath), Erkelenz-Gerderath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und im Rathaus auszulegen; die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Bauleitpläne in Form von Flächennutzungsplänen als vorbereitende und Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitplanung haben indirekt Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Während aus Flächennutzungsplänen keine Baurechte abgeleitet werden können, schaffen Bebauungspläne die Grundlage für (neue) Bebauungen aber auch Entwicklung von Grünflächen oder den Bau von Verkehrsflächen. Im Baugesetzbuch sind die Belange Klimaschutz und Klimaanpassung seit 2013 als Teil eines stetig größer werdenden Katalogs an Belangen und Themen in § 1 Abs. 5 aufgenommen worden. Mit geringen Ausnahmen ist bei jeder Aufstellung eines Bauleitplanes eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht zu erstellen. Hier sind die genannten Aspekte enthalten. Regelmäßig sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich durch welche auch Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen: Im Haushalt sind unter dem Produktsachkonto 090100 542940 „Planungs- und Gutachterkosten“ ausreichend Mittel vorhanden. Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Nahversorgungszentrum Gerderath), Erkelenz-Gerderath
Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Nahversorgungszentrum Gerderath), Erkelenz-Gerderath
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