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Vorlage - A 61/708/2024  

 
 
Betreff: 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Im Hühnerfelde), Erkelenz-Hetzerath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
17.09.2024 
25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.09.2024 
24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
25.09.2024 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden u. sonst. Träger öffentlicher Belange 46. Änderung FNP  
Übersicht Geltungsbereich 46 . Änderung FNP  

Tatbestand:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 beschlossen, die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Im Hühnerfelde), Erkelenz-Hetzerath, aufzustellen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zu erarbeiten. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf des Bauleitplanes die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

Ziel und Zweck der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz ist die Erweiterung der im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen am nördlichen Ortsrand von Erkelenz-Hetzerath. Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel der Bereitstellung von Baugrundstücken mit der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes erfolgen. Derzeit wird die Fläche des Plangebietes als landwirtschaftliche Fläche genutzt.

Der Geltungsbereich befindet sich nördlich der Straße Am Kammerbusch und westlich der Verlängerung der Houverather Straße; der Änderungsbereich umfasst ca. 1 ha. Der Geltungsbereich geht aus der Anlage hervor. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 9/2024 vom 31.05.2024 bekannt gemacht.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 9 vom 31.05.2024 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 03.06.2024 bis einschließlich 16.06.2024 in der Stadtverwaltung Erkelenz sowie über das Internet durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen vorgetragen.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 03.06.2024 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath wurde mit Schreiben vom 31.05.2024 beteiligt.

 

In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Im Hühnerfelde), Erkelenz-Hetzerath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Im Hühnerfelde), Erkelenz-Hetzerath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Im Hühnerfelde), Erkelenz-Hetzerath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und im Rathaus auszulegen; die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja X Nein 

 

Bauleitpläne in Form von Flächennutzungsplänen als vorbereitende und Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitplanung haben indirekt Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.

Während aus Flächennutzungsplänen keine Baurechte abgeleitet werden können, schaffen Bebauungspläne die Grundlage für (neue) Bebauungen aber auch Entwicklung von Grünflächen oder den Bau von Verkehrsflächen.

Im Baugesetzbuch sind die Belange Klimaschutz und Klimaanpassung seit 2013 als Teil eines stetig größer werdenden Katalogs an Belangen und Themen in § 1 Abs. 5 aufgenommen worden.

Mit geringen Ausnahmen ist bei jeder Aufstellung eines Bauleitplanes eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht zu erstellen. Hier sind die genannten Aspekte enthalten.

Regelmäßig sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich durch welche auch Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Bauleitplanung werden durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt.


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Im Hühnerfelde), Erkelenz-Hetzerath

 

Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Im Hühnerfelde), Erkelenz-Hetzerath

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden u. sonst. Träger öffentlicher Belange 46. Änderung FNP (323 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich 46 . Änderung FNP (1784 KB)