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Vorlage - RKS/023/2024  

 
 
Betreff: Energiepolitisches Arbeitsprogramm
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Klimaschutz und Nachhaltigkeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
18.09.2024 
25. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.09.2024 
24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
25.09.2024 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
EPAP_Stadt Erkelenz_2025-2028  

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz nimmt seit 2012 an dem Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren European Energie Award (eea) teil. Im Jahr 2016 wurde Erkelenz erstmals erfolgreich zertifiziert und darf sich seither europäische Energie- und Klimaschutzkommune nennen. Im Jahr 2020 wurde die Stadt Erkelenz rezertifiziert.

 

Im Dezember 2024 steht die erneute Re-Zertifizierung des eea an. Für die Re-Zertifizierung und den Fortbestand der Auszeichnung für weitere vier Jahre sind die Fortschreibung eines Energiepolitischen Arbeitsprogramms (EPAP) sowie dessen politischer Beschluss zur Umsetzung unabdingbare Voraussetzung.

 

Das am 24.06.2020 vom Rat beschlossene EPAP 2021-2024 wurde daher zwischenzeitlich umfänglich fortgeschrieben. Dabei wurden die in den vergangenen Jahren erreichten Fortschritte berücksichtigt und die bundespolitischen Weichenstellungen aufgegriffen.

 

Um die Re-Zertifizierung als Europäische Klimaschutzkommune zu ermöglichen sowie die Energie- und Klimaschutzarbeit erfolgreich weiterführen zu können, wird folgender Beschluss empfohlen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat):

„1.

Dem Energiepolitischen Arbeitsprogramm (EPAP) mit dem Maßnahmenplan für die Jahre 2025-2028 wird grundsätzlich zugestimmt.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen aus dem EPAP 2025-2028 umzusetzen bzw. deren Umsetzung zu veranlassen und, soweit erforderlich, die für die Umsetzung einzelner Maßnahmen notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.

3.

Über die für die Umsetzung notwendigen Mittel ist, soweit sie noch nicht veranschlagt sind, im Rahmen der Haushaltsberatungen für die jeweiligen Haushaltsjahre zu entscheiden.“

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Das EPAP bildet die Grundlage für die wesentlichen Maßnahmen zum Klimaschutz der Stadt Erkelenz.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die geschätzten einmaligen und/oder jährlichen Kosten für die einzelnen Maßnahmen ergeben sich aus dem EPAP.


Anlage:

EPAP_Stadt Erkelenz_2025-2028

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EPAP_Stadt Erkelenz_2025-2028 (499 KB)