Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Auf Grundlage des Punkts 14 der Förderrichtlinien zur Stadterneuerung des Landes Nordrhein- Westfalen vom 22.10.2008 hat die Stadt Erkelenz innerhalb des InHK-Sanierungsgebietes Erkelenz einen Verfügungsfonds zur Aufwertung und Attraktivierung der Innenstadt für die Jahre 2021 bis 2024 eingerichtet.
Folgende Kriterien haben bisher gegolten:
1. Fördergrundsätze Im Sanierungsgebiet Erkelenz sollte im Rahmen von finanziellen Zuschüssen privates Engagement für die Erhaltung und Entwicklung der Innenstadt unterstützt werden. Der Verfügungsfonds diente dem Zweck, die aktive Mitwirkung von Bürger*innen, Eigentümer*innen, Einzelhändler*innen, Unternehmer*innen, Organisationen, Vereinen, Arbeitsgruppen etc. zu fördern und private Finanzressourcen zu aktivieren. Durch den Verfügungsfonds sollten kleinteilige Projekte, Aktionen und Maßnahmen angestoßen und umgesetzt werden. Es wurde die Möglichkeit eröffnet, finanzielle Mittel flexibel und lokal angepasst einzusetzen. Der Verfügungsfonds setzte sich zu 50 % aus öffentlichen Finanzmitteln und zu 50 % aus privaten Mitteln zusammen.
2. Allgemeine Fördervoraussetzungen Die Mittel des Verfügungsfonds konnten neben Investitionen und die dafür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen auch für nicht-investive Maßnahmen im Sanierungsgebiet eingesetzt werden. Ein lokales Gremium (Projektbeirat Verfügungsfonds) entschied über die Verwendung der Fondsmittel und die Umsetzung der Maßnahmen.
3. Gegenstand der Förderung Es sollten Maßnahmen in möglichst kurzen Zeiträumen unterstützt werden, die einen nachweisbaren, nachhaltigen Nutzen für die gesamte Erkelenzer Innenstadt haben.
Gefördert wurden:
4. Räumlicher Geltungsbereich Es wurden ausschließlich Maßnahmen im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes Erkelenz gefördert. Die Abgrenzung des Gebiets ist in Anlage 1 dargestellt.
5. Höhe und Verwaltung des Verfügungsfonds Insgesamt stand ein Budget in Höhe von 80.000 Euro bis zum 31.12.2024 zur Verfügung. Voraussetzung für die öffentlichen Mittel in Höhe von 40.000 Euro war, dass insgesamt 40.000 Euro private Mittel eingebracht werden. Für das laufende Jahr steht noch ein Restbetrag von rund 6.000 Euro zur Verfügung. Sämtliche Mittel wurden in den vergangenen Jahren verausgabt.
Verwalter des Verfügungsfonds ist die Stadt Erkelenz.
6. Projektbeirat Verfügungsfonds Der Projektbeirat Verfügungsfonds entschied über den Einsatz der Mittel und gab diese frei. Der Beirat berücksichtigte bei seinen Entscheidungen die grundsätzlichen Ziele und Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes für das Sanierungsgebiet Erkelenz.
7. Antragsberechtigte/ Antragstellung Antragsberechtigt waren alle natürlichen oder juristischen Personen.
8. Art, Umfang und Höhe des Zuschusses Der Anteil der öffentlichen Mittel des Verfügungsfonds wurde mit den vom Land Nordrhein-Westfalen bewilligten Fördermitteln mitfinanziert.
Der Verfügungsfonds setzte sich zu 50 % aus Städtebaufördermitteln (Bund, Land, Kommune) und zu 50 % aus privaten Mitteln zusammen. Mit den öffentlichen Mitteln wurden max. 50 % der förderfähig anerkannten Kosten gefördert.
Die Maßnahmenförderung aus Mitteln des Verfügungsfonds wurde als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss wurde bis zu einem Betrag von 5.000 Euro pro Maßnahme und Jahr genehmigt
9. Sponsoring Durch ein Sponsoring der Volksbank Mönchengladbach und der Kreissparkasse Heinsberg konnte der Eigenanteil der Antragstellenden auf 25 % reduziert werden.
10. Förderzeitraum Die öffentlichen Mittel aus dem InHK Verfügungsfonds standen in den Jahren 2021 bis 2024 zur Verfügung. Das Programm läuft zum 31.12.2024. Vergleichbare Förderprogramme stehen derzeit nicht zur Verfügung.
11. Verwendung der Mittel Die Mittel wurden zu 80 % auf der Grundlage von Förderanträgen zur Anschaffung von Sonnenschirmen für die außengastronomische Nutzung zur Aufwertung der öffentlichen Plätze genehmigt.
Fortführung der Förderung Nachdem der Rat in seiner Sitzung im April 2024 die angepasste Sondernutzungssatzung in Verbindung mit dem Gestaltungsrahmen für die Außengastronomie beschlossen hat und die Übergangsfristen für bestehende gastronomische Einrichtungsgegenstände der Außengastronomie bis Dezember 2029 festgelegt hat, wurde im Rahmen der letzten Projektbeiratssitzung angeregt, trotz Auslaufens des Förderprogramms „InHK Verfügungsfonds“, den bestehenden gastronomischen Betrieben eine vergleichbare Bezuschussung für Neuanschaffungen zu ermöglichen. Auch soll zukünftig die Anschaffung von Rollstuhlrampen o. ä. zur Ermöglichung des barrierefreien Zutritts des Einzelhandels und/oder der Gastronomie gefördert werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung die Einführung eines Fonds in Anlehnung an den InHK-Verfügungsfonds bis Ende 2029.
Die Volksbank Mönchengladbach und die Kreissparkasse Heinsberg haben zwischenzeitlich zugesichert, ihr Sponsoring bis Ende 2029 fortzuführen. Der bestehende Projektbeirat würde weiterhin über Anträge entscheiden. Die Kriterien und Zuschussmodalitäten blieben unverändert.
Da es sich in Zukunft um die Förderung von ausschließlich investiven Maßnahmen handelt, sind die Förderrichtlinien entsprechend anzupassen. Eine Ausarbeitung der Förderrichtlinie befindet sich in der Anlage. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und an den Rat): „Die Verwaltung wird beauftragt, in Anlehnung an den InHK Verfügungsfonds bis Ende 2029 einen Fonds zur Bezuschussung von Neuanschaffungen von gastronomischen Einrichtungsgegenständen der Außengastronomie und zur Förderung von Rollstuhlrampen o. ä. einzurichten. Die Vergaberichtlinie „Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet Erkelenz“ dient als Grundlage für die Zuschussverfahren.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Keine Relevanz.
Finanzielle Auswirkungen: Für die Jahre 2025 bis 2029 jeweils 20.000 Euro, somit insgesamt 100.000 Euro. Anlagen: Vergaberichtlinie „Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet Erkelenz“ Sanierungsgebiet
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