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Tatbestand: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Auf´m Hover Pfad), Erkelenz-Golkrath, aufzustellen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zu erarbeiten. In der Sitzung wurde ferner beschlossen, zu dem Entwurf des Bauleitplanes die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Golkrath zu beteiligen. Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 beschlossen, den Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Auf´m Hover Pfad), Erkelenz-Golkrath, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat im Internet zu veröffentlichen und im Rathaus auszulegen und die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ziel und Zweck der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Erweiterung der im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz dargestellten Gemischten Bauflächen am nordöstlichen Ortsrand von Erkelenz Golkrath. Die Darstellung der Gemischten Bauflächen schließt südlich und westlich an bestehende Gemischte Bauflächen an. Der Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 1,1 ha. Bisher dargestellte Flächen für die Landwirtschaft sollen in Gemischte Bauflächen geändert werden. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung geht aus der Anlage hervor. Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel der Bereitstellung von Baugrundstücken mit der Festsetzung eines dörflichen Wohngebietes erfolgen. Weiterhin soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes die dörfliche Struktur des Bestandes, auch in Form einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle bzw. landwirtschaftlichen Tätigkeiten, gesichert und ein Nebeneinander von Wohnen (Neubau und Bestand) und landwirtschaftlichen Betrieben (Nebenerwerb) ermöglicht werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 19/2023 vom 22.12.2023 bekannt gemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 19/2023 vom 22.12.2023 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 08.01.2024 bis einschließlich 12.01.2024 in der Stadtverwaltung Erkelenz sowie über das Internet durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen vorgetragen.
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 08.01.2024 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
3. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 24.04.2024 wurde der Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Auf´m Hover Pfad), Erkelenz-Golkrath, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 7/2024 vom 26.04.2024 in der Zeit vom 29.04.2024 bis 02.06.2024 im Internet veröffentlicht und in der Stadtverwaltung öffentlich ausgelegt. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.
4. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.04.2024 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf des Bauleitplanes vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
5. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksauschuss Golkrath stimmt in seiner 6. Sitzung am 22.04.2024 der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes zu.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Feststellungsbeschluss gefasst werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Auf´m Hover Pfad), Erkelenz-Golkrath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Auf´m Hover Pfad), Erkelenz-Golkrath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Ja X Nein ☐
Bauleitpläne in Form von Flächennutzungsplänen als vorbereitende und Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitplanung haben indirekt Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Während aus Flächennutzungsplänen keine Baurechte abgeleitet werden können, schaffen Bebauungspläne die Grundlage für (neue) Bebauungen aber auch Entwicklung von Grünflächen oder den Bau von Verkehrsflächen. Im Baugesetzbuch sind die Belange Klimaschutz und Klimaanpassung seit 2013 als Teil eines stetig größer werdenden Katalogs an Belangen und Themen in § 1 Abs. 5 aufgenommen worden. Mit geringen Ausnahmen sind bei jeder Aufstellung eines Bauleitplanes eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht zu erstellen. Hier sind die genannten Aspekte enthalten. Regelmäßig sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich, durch welche auch Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten der Bauleitplanung werden durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt. Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Auf´m Hover Pfad), Erkelenz-Golkrath
Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Auf´m Hover Pfad), Erkelenz-Golkrath
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