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Vorlage - A 11/084/2024  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Wahl einer*eines Technischen Beigeordneten
Status:öffentlich  
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.09.2024 
24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
25.09.2024 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Nach Ausscheiden des Technischen Beigeordneten Ansgar Lurweg zum 31.01.2025 ist die Stelle zum 01.02.2025 neu zu besetzen.

 

Für die Besetzung der Position der*des Technischen Beigeordneten fanden am 11.07.2024 Vorstellungsgespräche in der Personalfindungskommission statt.

 

Nach dem Votum der Personalfindungskommission und den Rückmeldungen aus den Fraktionen wird Herr Martin Fauck für die Besetzung der Position des Technischen Beigeordneten vorgeschlagen.

 

Zuständig für die Wahl der*des Technischen Beigeordneten und die Eingruppierung ist gemäß § 71 Gemeindeordnung NRW der Rat.

 

Im Zusammenhang mit der Wahl ist auch über die Eingruppierung der*des Technischen Beigeordneten zu entscheiden.

 

Nach § 2 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung NRW sind sonstige Wahlbeamte*innen bei einer Einwohnerzahl von 40.001 bis 60.000 in Besoldungsgruppe A 16/B2 einzugruppieren.

 

Gemäß § 2 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung NRW dürfen die Gemeinden unter Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben die Höchstbesoldungsgruppe für das Amt nur in Anspruch nehmen, wenn ihre Einwohnerzahl die Mitte zwischen der unteren und der oberen Grenze ihrer Größenklasse nach der Tabelle des Absatzes 3 überschritten hat oder die Wahlbeamtin oder Wahlbeamte in dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem sie oder er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Es wird vorgeschlagen Herrn Martin Fauck zum Technischen Beigeordneten zu wählen.

 

Die Ernennung erfolgt zum 01.02.2025 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren.

 

2. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 16 des Landesbesoldungsgesetzes NRW.

 

Der neue Technische Beigeordnete erhält die Dienstaufwandsentschädigung in Höhe der nach der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände (Eingruppierungsverordnung NRW) in der jeweils geltenden Fassung zulässigen Höchstgrenze“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Der Beschlussentwurf hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die voraussichtlichen monatlichen Kosten belaufen sich auf 9.304,00 €.

Die voraussichtlichen jährlichen Folgekosten betragen 112.648,00 €.

 

Auswirkungen auf die Pensionsleistungen:

 

Eine konkrete Aussage über die finanziellen Belastungen im Pensionsfalle kann zurzeit nicht gemacht werden.

Die Pensionsverpflichtungen der Stadt Erkelenz werden regelmäßig jährlich bei Aufstellung des Haushaltes durch ein versicherungsmathematisches Gutachten der Rheinischen Versorgungskasse ermittelt.

 

Die erforderlichen Mittel sind als Ausgabeermächtigung im Haushalt unter dem Produktsachkonto 010200.501100 zur Verfügung gestellt.