Abweichender Beschlussentwurf
Die in der Sitzung des Rates am 26.06.2002 Richtlinien für
die Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz werden wie folgt
erweitert:
„§ 9
(2) Der jeweiligen
Erkelenzer Schützenbruderschaft, die ein Bezirksschützenfest ausrichtet, wird auf Antrag ein Zuschuss in Höhe
von 1.500,-- € zu den anfallenden
Kosten gewährt. Der
Betrag ist zur zusätzlichen Verpflichtung von Musikkapellen zu
verwenden.
Die
zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.12. des
Ausrichtungsjahres nachzuweisen.“