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Vorlage - A 40/175/2009  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinien zur Vereinsförderung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
10.06.2009 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Bezirksverband Erkelenz des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. vergibt in jedem Jahr das Bezirksschützenfest an eine Bruderschaft aus dem Bezirksverband. Die Kosten für eine solche Veranstaltung sind insgesamt sehr hoch. Insbesondere durch die notwendige Verpflichtung mehrerer Musikvereine und Trommlercorps  ergibt sich ein enormer Kostenfaktor, so dass die Bereitschaft der einzelnen Schützenbruderschaften ein Bezirksschützenfest auszurichten deutlich nachgelassen hat.

Um ein Fortbestehen dieser Traditionsveranstaltung sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, einen jährlichen Zuschuss von  1.500,-- € zu gewähren. Hierfür ist eine Änderung der Richtlinien für die Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz erforderlich.

Abweichender Beschlussentwurf

Abweichender Beschlussentwurf

Die in der Sitzung des Rates am 26.06.2002 Richtlinien für die Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz werden wie folgt erweitert:

 

㤠9

 

(2) Der jeweiligen Erkelenzer Schützenbruderschaft, die ein Bezirksschützenfest ausrichtet, wird auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von 1.500,-- € zu den anfallenden

 

Kosten gewährt. Der  Betrag ist zur zusätzlichen Verpflichtung von Musikkapellen zu verwenden.

Die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.12. des Ausrichtungsjahres nachzuweisen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.500,-- €. Die jährlichen Folgekosten betragen 1.500,-- €.

 

Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan unter Kostenstelle 04 01 00 5317000 zur Verfügung.