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Vorlage - A 10/038/2009  

 
 
Betreff: Besetzung des Wahlausschusses
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
10.06.2009 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 2 Abs. 7 Satz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) können Bewerber und Bewerberinnen für das Amt des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin nicht Mitglied des Wahlausschusses der Stadt sein.

 

Zum Zeitpunkt der Notwendigkeit eines Ausscheidens aus dem Wahlausschuss ist das Nachfolgende anzumerken: Sobald eine Bewerberin oder ein Bewerber in ihrer bzw. seiner Partei oder Wählergruppe offizielle Funktionen für die bevorstehende Bewerbung wahrnimmt bzw. als Einzelbewerber/in seine/ihre Bewerbung bei der Wahlbehörde einreicht, darf er bzw. sie dem Wahlausschuss nicht mehr angehören.

 

Persönliche Vertreter bzw.  persönliche Vertreterinnen der Beisitzer bzw. Beisitzerinnen des Wahlausschusses können nur solange eine Verhinderungsvertretung wahrnehmen, wie die Beisitzer/innen im Amt sind.

 

Zuständig für den bzw. die Beschlüsse über Umbesetzungen ist der Rat. Die Ratssitzung am 10.06.2009 ist die letzte turnusmäßig anberaumte vor den anstehenden Kommunalwahlen. Aus diesem Grund hat der Wahlleiter den Bürgermeister gebeten, den Punkt „Besetzung des Wahlausschusses“ zur Tagesordnung zu stellen, damit alle Bewerber und Bewerberinnen die rechtzeitige Möglichkeit erhalten, vor dem Hintergrund ihrer Bewerbungen den Weg für eine Umbesetzung des Wahlausschusses frei zu machen.

 

Auf das Schreiben des Wahlleiters vom 28.01.2009 an die betreffenden Fraktionen wird Bezug genommen. Reaktionen auf dieses Schreiben liegen bis dato leider noch nicht vor.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

 

„1. Aus dem Wahlausschuss scheiden durch Kandidatur für das Amt des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin aus:

 

a. …………………………

b ………………………….

c. …………………………

 

An ihre Stelle werden hiermit gewählt:

 

a. ……………………...………. (hierfür persönliche/r Vertreter/in: ………………………)

b. . …………………….………. (hierfür persönliche/r Vertreter/in: ………………………)

c . . ……………………………. (hierfür persönliche/r Vertreter/in: …..…………………).

 

2. Folgende persönliche Vertreter/innen des Wahlausschusses scheiden durch Kandidatur aus:

 

a. …………………………

b ………………………….

c. …………………………

 

An ihre Stelle werden hiermit gewählt:

 

a. …………………………

b ………………………….

c. …………………………“

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine