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Tatbestand: Im vergangenen Jahr hat das Land Nordrhein-Westfalen das Sparkassengesetz NRW neu gefasst. Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens hatte auch der Rat der Stadt Erkelenz eine Resolution zur Änderung des Sparkassengesetzes verabschiedet. Nachdem nun das neue Sparkassengesetz in Kraft getreten ist. ist eine Änderung der Satzung über den Zusammenschluss des Kreises Heinsberg und der Stadt Erkelenz zu einem Sparkassenzweckverband erforderlich. Als Anlage ist eine Synopse über die vorgesehenen Änderungen beigefügt. Die Verwaltung schlägt vor, der Änderung der Satzung zuzustimmen. Beschlussentwurf: „Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügten, durch die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes in seiner Sitzung vom 28.04.2009 einstimmig beschlossenen Änderung der Satzung über den Zusammenschluss des Kreises Heinsberg und der Stadt Erkelenz zu einem Sparkassenzweckverband wird zugestimmt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Synopse Änderung Satzung Sparkassenzweckverband
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