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Vorlage - A 61/150/2009  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. I/13 "Im Pangel", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
02.06.2009 
28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
03.06.2009 
30. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
10.06.2009 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 BBP 1 13 Im Pangel  

Tatbestand:In s einer Sitzung am 09

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 09.12.2008 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem in der Sitzung vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr.  I/13 „Im Pangel“, Erkelenz-Mitte zugestimmt, und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.

1.                 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 11.02.2009 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des  Beteiligungsverfahrens planungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. I/13 „Im Pangel“, Erkelenz-Mitte – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zum Beschluss aufgelistet sind.

 

2.         Beteiligung der Öffentlichkeit

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 4 vom 13.02.2009 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 26.02.2008 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt.

 

Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen nicht vor.

 

3.         Beteiligung des Bezirksausschusses  

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 11.02.2009 beteiligt, eine Stellungnahme wurde nicht abgegeben.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für einen allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

 

Beschlussentwurf: (als Empfehlung an Hauptausschuss und den Rat)

Beschlussentwurf: (als Empfehlung an Hauptausschuss und den Rat)

„1.       Über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/13 „Im Pangel“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/13 „Im Pangel“, Erkelenz-Mitte ist      unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Anlage 1 BBP I 13 Im Pangel

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 BBP 1 13 Im Pangel (40 KB)