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Tatbestand: In seiner Sitzung am 09.12.2008 hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem in der Sitzung vorgelegten
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/13
„Im Pangel“, Erkelenz-Mitte zugestimmt, und beschlossen, die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss
Erkelenz-Mitte zu beteiligen. 1.
Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 11.02.2009 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens planungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. I/13 „Im Pangel“, Erkelenz-Mitte – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zum Beschluss aufgelistet sind. 2. Beteiligung der Öffentlichkeit Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 4 vom 13.02.2009 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 26.02.2008 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen nicht vor. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 11.02.2009 beteiligt, eine Stellungnahme wurde nicht abgegeben. Aspekte
Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für einen allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf: (als Empfehlung an Hauptausschuss und den Rat) „1. Über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/13 „Im Pangel“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/13 „Im Pangel“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Anlage 1 BBP I 13 Im Pangel
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