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Beschluss: „Die in der Sitzung des Rates am 26.06.2002 beschlossenen Richtlinien für die Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz werden wie folgt erweitert: § 9 (2) Der jeweiligen Erkelenzer Schützenbruderschaft, die ein Bezirksschützenfest ausrichtet, wird auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von 1.500,-- € zu den anfallenden Kosten gewährt. Der Betrag ist zur zusätzlichen Verpflichtung von Musikkapellen zu verwenden. Die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses ist bis zum
31.12. des Ausrichtungsjahres nachzuweisen.“ Abstimmungsergebnis: 44 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung |
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