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Vorlage - . II/017/2009  

 
 
Betreff: Ernennung eines Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz (Stadtbrandinspektor) sowie von dessen zwei Stellvertretern
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat II   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
10.06.2009 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 30.04.2003 hat der Rat der Stadt Erkelenz die derzeitige Wehrführung benannt. Die Amtszeit der Wehrführung beträgt gemäß § 11 FSHG 6 Jahre. Nach Ablauf dieser Amtszeit ist eine neue Bestellung vorzunehmen.

 

Der Kreisbrandmeister Karl-Heinz Prömper hat mit Schreiben vom 02. Juni 2009 vorgeschlagen, Herrn Stadtbrandinspektor Wolfgang Linkens für weitere 6 Jahre zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz und Herrn Stadtbrandinspektor Klaus Peters für weitere 6 Jahre zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz  zu bestellen. Herr Stadtbrandinspektor Fred Höpgens kann aus Altersgründen nur noch für 3 Jahre zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr bestellt werden.

 

Dem Vorschlag des Kreisbrandmeisters ging die Anhörung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz voraus. Diese wurde am 29.05.2009 durchgeführt. Von den aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz einschließlich der Jugendfeuerwehr waren 158 Kameradinnen und Kameraden anwesend. In der Anhörung hat sich eine große Mehrheit der Anwesenden für die bisherigen Amtsinhaber ausgesprochen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorschlag des Kreisbrandmeisters zu folgen und die bisherige Wehrführung für weitere 6 bzw. 3 Jahre in ihren Ämtern zu bestätigen.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„1.       Stadtbrandinspektor Wolfgang Linkens, geb. am 25.04.1955, wird gemäß § 11 Abs. 1 FSHG unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren bestellt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.

 

2.         Der Stadtbrandinspektor Klaus Peters, geb. am 11.06.1961, wird gemäß § 11 Abs. 1 FSHG unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von 6 Jahren bestellt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.

 

3.         Der Stadtbrandinspektor Gottfried Höpgens, geb. 10.04.1949, wird gemäß § 11 Abs. 1 FSHG unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von 3 Jahren (Erreichen der Altersgrenze) bestellt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine