Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In den letzten 12 Monaten wurde eine Vielzahl von intensiven Verhandlungsgesprächen mit den Vertretern von RWE Power zur Entschädigungsregelung für die kommunale Infrastruktur der Hochbauten (soziale Infrastruktur) geführt. RWE Power ist nach dem geltenden Recht zur Finanzierung der für die Umsiedlungsstandorte erforderlichen sozialen Infrastruktur (Funktionsersatz) verpflichtet. Diese Regelung ist so allgemein formuliert, dass große Auslegungsspielräume bestehen (Umsiedlerquote, Standard, Entscheidung über Notwendigkeit für den Umsiedlungsort – aktueller Nutzungsgrad und erwartete Nutzung durch Umsiedler, Verpflichtung zur Entschädigung für Nutzer außerhalb der Umsiedlungsorte, etc.). Vor diesem Hintergrund ist RWE-Power in vorangegangenen Umsiedlungen auch stark bei der Erstellung der Hochbauten hinsichtlich des Standards, der Ausgestaltung, der zeitlichen Abläufe, etc. eingebunden gewesen. Die Entscheidung darüber, ob und wie städtische Einrichtungen geschaffen werden ist aus Sicht der Verwaltung der Stadt Erkelenz aber eine Frage der Selbstverwaltung der Kommune und sollte somit auch der Entscheidung der Stadt Erkelenz und deren politischen Gremien vorbehalten bleiben. Mit RWE Power konnte jetzt eine Einigung, die noch vertraglich zu formulieren ist, erzielt werden, die folgende Grundaussagen enthält:
Planung der zu
errichtenden Neuobjekte Auf Basis der Beschlussfassung in den Gremien zum Raumprogramm (Ratsbeschluss vom 18.06.2008) und der vorgegebenen Standorte im Bebauungsplan wurden durch Beschluss des Bau- und Betriebsausschuss am 11.12.2008 drei Architekten beauftragt für die drei großen Projekte in den Umsiedlungsorten (Kaisersaal/Kindergarten und Sporthalle in Immerath (neu), Mehrzweckhalle mit Bürgerräumen und Feuerwehrgerätehaus in Borschemich (neu)) erste Vorentwürfe zu erstellen. Dies war auch vor dem Hintergrund der Prüfung der Finanzierbarkeit der Maßnahmen erforderlich. Eine Baubeschlussfassung durch den Bau- und Betriebsausschuss ist im Hinblick auf den engen Zeitplan, der eine erste Zurverfügungstellung der Einrichtungen ab 2011 vorsieht, für September diesen Jahres vorgesehen. Die Vorentwürfe wurden den Bürgerbeiräten am 29.04.2009 mit der Bitte vorgestellt, sich mit diesen ersten Konzepten auseinander zu setzen und ggfls. Änderungswünsche bzw. Anregungen vorzubringen. Der Bürgerbeirat Immerath hat bereits mit Datum vom 19.05.09 Anregungen eingebracht, mit dem Tenor, dass „die Entwürfe und deren offensichtliche Realisierung grundsätzlich positiv aufgenommen wurden“. Der Bürgerbeirat Borschemich hat ebenfalls mit Datum vom 29.05.09 eine Stellungnahme abgegeben. Alle Anregungen sind aus Sicht der Verwaltung sachlich-konstruktiv. Im Rahmen der anstehenden Detailplanung soll gemeinsam mit den Architekten und den Bürgerbeiräten bereits zeitnah in den nächsten Wochen nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden, ob und wie die Anregungen umgesetzt werden können (Die Anregungen der Bürgerbeiräte sind der Vorlage als Anlage beigefügt). Die vorliegenden Planungen beinhalten alle öffentlichen Hochbauten mit Ausnahme der Friedhofshallen/Aussegnungshallen sowie des Feuerwehrgerätehauses Immerath. Die Löschgruppe Immerath hat signalisiert, dass eine gemeinsame Lösung am Feuerwehrgerätehaus in Kückhoven angestrebt wird. Hier sind, unabhängig von der bautechnischen Lösung für die Immerather Löschgruppe, Arbeiten erforderlich, so dass dies auch unter dem Gesichtspunkt der Kosten ebenso wie des feuerwehrtaktischen Aspektes als sinnvolle Maßnahme anzusehen ist. Nach den derzeitigen Berechnungen ist für die 3 Großprojekte an den Umsiedlungsstandorten von Gesamtbaukosten in Höhe von rund 7,4 Mio. Euro auszugehen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Als Konkretisierung des Ratsbeschlusses vom 18.06.2008 wird die Errichtung folgender Neubauten auf Basis der Vorentwürfe beschlossen: a) Borschemich (neu) aa) Mehrzweckhalle, Bürgerräume ab) baulich integriertes Feuerwehrgerätehaus b) Immerath (neu) ba) Sporthalle mit dazu gehörenden Umkleiden an der Grundschule Kückhoven bb) baulich integrierte Umkleiden für den Sportplatz bc) baulich integrierter Rohbau des Vereinsraumes als Ersatz für das jetzige Jugend- und Sportlerheim des SV Immerath c) Immerath (neu) ca) Kaisersaal cb) baulich angeschlossener Zweigruppen-Kindergarten
Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtbaukosten belaufen sich nach den ersten Kostenschätzungen für die drei Großprojekte auf ca. 7,4 Mio. Euro. Die endgültigen finanziellen Auswirkungen können erst nach Abschluss der Entschädigungsvereinbarung beziffert werden. Es wird erwartet, dass durch die finanziellen Erstattungsleistungen von RWE-Power die Baukosten, bis auf einen geringen Eigenanteil annähernd gedeckt werden. Anlage: Anlage Anregungen Bürgerbeirat Borschemich Anlage Anregungen Bürgerbeirat Immerath-Lützerath-Pesch
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