Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die aktuelle Hauptsatzung der Stadt Erkelenz teilt das Stadtgebiet wie folgt in Stadtbezirke: „§ 4 Einteilung des
Stadtgebietes in Stadtbezirke (1) Das Stadtgebiet ist in folgende Stadtbezirke mit den nachbenannten Gemeindeteilen (Orten) eingeteilt:
Die räumliche Abgrenzung der Bezirke ergibt sich aus der dem Original dieser Hauptsatzung als Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Die in Absatz 1 aufgeführten Orte führen in Verbindung mit dem Namen der Stadt ihre bisherigen Ortsnamen weiter.“ Aufgrund dieser Einteilung wurden gemäß Hauptsatzung wie folgt die Bezirksaus-schüsse gebildet: „§ 11 Bezirksausschüsse (1) Für die Stadtbezirke nach § 4 dieser Hauptsatzung werden Bezirksausschüsse gebildet, die sich wie folgt zusammensetzen: Stadtbezirk 01 - Bezirkssausschuss Erkelenz-Mitte 19 Mitglieder, davon 7 Ratsmitglieder und 12 sachkundige Bürger(innen) Stadtbezirk 02 - Bezirksausschuss Gerderath 15 Mitglieder, davon 5 Ratsmitglieder und 10 sachkundige Bürger(innen) Stadtbezirk 03 - Bezirksausschuss Schwanenberg 9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen) Stadtbezirk 04 - Bezirksausschuss Golkrath 9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen) Stadtbezirk 05 - Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath 11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen) Stadtbezirk 06 - Bezirksausschuss Lövenich 11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen) Stadtbezirk 07 - Bezirksausschuss Kückhoven 9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen) Stadtbezirk 08 - Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath 11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen) Stadtbezirk 09 - Bezirksausschuss
Holzweiler/Immerath/Borschemich 11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen) (2) Die/der Vorsitzende und die/der Stellvertreter/in müssen aus den dem Bezirksausschuss angehörenden Ratsmitgliedern gewählt werden. (3) Alle Mitglieder des Bezirksausschusses, mit Ausnahme der
Ratsmitglieder, müssen in dem Bezirk, für den der Bezirksausschuss gebildet
wird, wohnen.“ Wegen der geänderten Rahmenbedingungen musste zur Kommunalwahl 2009 eine Überarbeitung der Wahlbezirkseinteilung erfolgen. Hintergründe waren, die gesetzlich geänderten Höchstabweichungswerte von den Durchschnittseinwohnerwerten, Einwohnerfortentwicklungen (z. B. im Rahmen neuer Baugebiete), aber auch die laufenden Umsiedlungsmaßnahmen durch den Braunkohletagebau Garzweiler II. Der Rat der Stadt Erkelenz hat hierzu in seiner Sitzung am 19.12.2007 auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion dem für die Einteilung der Wahlbezirke zuständigen Wahlausschuss eine Empfehlung ausgesprochen, der der Wahlausschuss gefolgt ist. Darüber hinaus hat der Rat in der vorgenannten Sitzung beschlossen, dass die Hauptsatzung hinsichtlich der Einteilung der Stadtbezirke an die geänderten Wahlbezirksgrenzen anzupassen sei, da sonst nach der Kommunalwahl 2009 keine Bezirksausschüsse gebildet werden können. Hierzu sei ins Gedächtnis gerufen, dass die einzelnen Bezirksausschusszusammensetzungen jeweils das Ergebnis der Kommunalwahl auf der Basis des Ergebnisses im einzelnen Wahlbezirk oder einer Reihe von Wahlbezirken, die einen Gemeindebezirk bilden, wiedergeben müssen (vgl. § 39 Abs. 4 Nr. 1 GO NRW). Hinsichtlich der Zeitschiene empfiehlt die Verwaltung deshalb, die Änderung der Hauptsatzung noch in der laufenden Wahlperiode durch den amtierenden Rat zu beschließen; das In-Kraft-Treten kann aber erst mit Wirkung ab Beginn der neuen Wahlperiode erfolgen. Zwar wäre ein Beschluss in der kommenden konstituierenden Sitzung des Rates möglich, doch könnte ein weitergehender Beschluss über die konkrete Besetzung der Bezirksausschüsse dann erst in der dann darauf folgenden Sitzung des Rates erfolgen, da eine Änderung der Hauptsatzung nur in Kraft treten und umgesetzt werden kann, wenn sie vorher veröffentlicht worden ist. Dem Rat steht im Rahmen der Wahlbezirkseinteilung die Neueinteilung der Stadtbezirke (§ 4 der Hauptsatzung) frei. Die Verwaltung bittet jedoch besonders, auf die durch die Braunkohleumsiedlungsmaßnahmen eingetretenen Veränderungen ein Augenmerk zu werfen:
Hier sollten die Ortslagen „Borschemich (neu)“ und „Borschemich“ aufgenommen werden. „Borschemich“ wird dann nach Abschluss der Umsiedlung wieder entfallen.
Hier würden „Borschemich“ und „Borschemich (neu)“ entfallen. Darüber hinaus müsste auch der Text des § 11 Hauptsatzung (s. o.) angepasst werden. Der bisherige Text: „Stadtbezirk 09 - Bezirksausschuss
Holzweiler/Immerath/Borschemich 11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen)“ sollte neu wie folgt gefasst werden: „Stadtbezirk 09 - Bezirksausschuss
Holzweiler/Immerath 9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen)“ Der Vorschlag zur geänderten Mitgliederzahl ergibt sich aus der erheblich kleineren Einwohnerzahl des Stadtbezirks 09. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „a) § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz erhält folgende neue Fassung: § 4 Einteilung des
Stadtgebietes in Stadtbezirke (1) Das Stadtgebiet ist in folgende Stadtbezirke mit den nachgenannten Gemeinde-teilen (Orten) eingeteilt:
Die räumliche Abgrenzung der Bezirke ergibt sich aus der dem Original dieser Hauptsatzung als Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil dieser Satzung ist. § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung bleibt unverändert bestehen. b) § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst: § 11 Bezirksausschüsse (1) Für die Stadtbezirke nach § 4 dieser Hauptsatzung werden Bezirksausschüsse gebildet, die sich wie folgt zusammensetzen: Stadtbezirk 01 - Bezirkssausschuss Erkelenz-Mitte 19 Mitglieder, davon 7 Ratsmitglieder und 12 sachkundige Bürger(innen) Stadtbezirk 02 - Bezirksausschuss Gerderath 15 Mitglieder, davon 5 Ratsmitglieder und 10 sachkundige Bürger(innen) Stadtbezirk 03 - Bezirksausschuss Schwanenberg 9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen) Stadtbezirk 04 - Bezirksausschuss Golkrath 9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen) Stadtbezirk 05 - Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath 11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen) Stadtbezirk 06 - Bezirksausschuss Lövenich 11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen) Stadtbezirk 07 - Bezirksausschuss Kückhoven 9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen) Stadtbezirk 08 - Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath 11 Mitglieder, davon 3 Ratsmitglieder und 8 sachkundige Bürger(innen) Stadtbezirk 09 - Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath 9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige Bürger(innen) § 11 Abs. 2 und Abs. 3 der Hauptsatzung bleibt unverändert bestehen. c) Die vorstehenden Änderungen der Hauptsatzung treten am 21. Oktober 2009 anstelle der bisherigen Fassung in Kraft.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: In jedem
Fraktionsbüro liegt eine Übersichtskarte bereit. |
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