Beschlussentwurf:
„1. Stadtbrandinspektor Wolfgang Linkens,
geb. am 25.04.1955, wird gemäß § 11 Abs. 1 FSHG unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr für
die Dauer von 6 Jahren bestellt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.
2. Der Stadtbrandinspektor Klaus Peters,
geb. am 11.06.1961, wird gemäß § 11 Abs. 1 FSHG unter Berufung in das Beamtenverhältnis
als Ehrenbeamter zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Erkelenz für die Dauer von 6 Jahren bestellt. Die Ernennung ist jederzeit
widerruflich.
3. Der Stadtbrandinspektor Gottfried
Höpgens, geb. 10.04.1949, wird gemäß § 11 Abs. 1 FSHG unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum stellvertretenden Leiter der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von 3 Jahren (Erreichen
der Altersgrenze) bestellt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.“