Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Es wird festgestellt, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. XV „In Katzem/Buschstraße“, Erkelenz-Katzem gemäß § 13 Absatz 1 BauGB in einem Gebiet nach § 34 BauGB der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert wird.
2. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplan Nr. XV „In Katzem/Buschstraße“, Erkelenz-Katzem, wird zugestimmt.
3. Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf des Bebauungsplan Nr. XV „In Katzem/Buschstraße“, Erkelenz-Katzem, ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Lövenich und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.“