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Vorlage - A 66/399/2019  

 
 
Betreff: Erneuerung Straßenbeleuchtung (KAG) Kückhoven, Kirchweg
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
03.12.2019 
36. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Bereits im Jahr 2016 wurde durch den StaBaWiBe die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in Erkelenz beschlossen.

 

Mit Umsetzung des mehrjährigen Sanierungskonzeptes und der damit zusammenhängenden Planungskonkretisierung sowie unter Berücksichtigung anderer Maßnahmen Dritter (Versorger Gas, Wasser, Strom) ist festzustellen, dass über die ursprünglich aufgestellte Liste hinaus zusätzliche Investitionsmaßnahmen umzusetzen sind.

 

Die nachfolgend aufgeführte Maßnahme ist aufgrund des Alters und Zustandes der Anlagen erforderlich – eine Kostenbeteiligung der Anlieger ist auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des örtlichen Satzungsrechts geboten.

 

Kückhoven, Kirchweg

Die Lampen sind älter als 40 Jahre; zur Zeit sind Leuchtstoffröhren verbaut. Die NEW saniert in dem Zusammenhang die 1 KV-Leitung.

 

Die Auswahl der Sanierungsstandorte und die Begründung für das jeweilige Vorgehen deckt sich mit den im Beschluss vom 01.03.2016 aufgeführten Tatbeständen. Auf eine Wiederholung an dieser Stelle wird verzichtet.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

„Die Sanierung der vorgenannten Straßenbeleuchtungsanlage erfolgt mit Veranlagung KAG auf Grundlage des durch den Konzessionsträger vorgelegten Angebotes.

Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Jahr 2020 mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Beleuchtungsmaßnahme muss die benötigte Investivsumme auf dem Konto E 12026014 in Höhe von 35.000,00 Euro bereitgestellt werden.