Bürgerinformationssystem
Amtsleiter Orth erläutert den Satzungsentwurf, der als Tischvorlage vorliegt und dem Protokoll als Anlage beigefügt wird. Nach der Offenlage wird die Satzung dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Der Entwurf der Satzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte wird für die Offenlage und das Beteiligungsverfahren beschlossen. 2. Der Entwurf der Satzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 139 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
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