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Vorlage - A 63/003/2019  

 
 
Betreff: Eintragung eines beweglichen Bodendenkmals
hier: Hauptportalbogen der alten Immerather Kirche von 1767
Status:öffentlich  
Federführend:Untere Denkmalbehörde   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
03.12.2019 
36. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
05.12.2019 
34. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Bodendenkmalblatt HS 180 LVR  

Tatbestand:

An der Stelle der im Januar 2018 für den herannahenden Tagebau Garzweiler abgebrochenen Kirche St. Lambertus im mittlerweile weitgehend devastierten Ort Immerath (Stadt Erkelenz) fanden in den Jahren 2018/2019 archäologische Ausgrabungen statt, die Ursprung und Entwicklung der Vorgängerkirche aufzeigen sollen.

 

Im Zuge der Bauschuttabräumung und Erstellung des 1. Planums fanden sich mehrere Bauteile des alten Kirchenbaus in einer beim Abbruch von 1888 vor Ort verbliebenen Planierschicht; so z. B. ein Weihwasserbecken, ein Säulenbasisteil und der verzierte Schlussstein des gotischen Chorgewölbes. Dazu gehörte auch der hier behandelte Portalbogen von 1767, der an der Nordseite des Westturmes zutage trat. Er überspannte den von 1767 bis 1770 komplett erneuerten Haupteingang in die Kirche. Es handelt sich dabei um einen dreiteiligen Portalbogen aus Blaustein (Gesamtmaß: 2,13 x 1,00 m, 21,5 cm Tiefe).

 

Der Portalbogen von 1767 repräsentiert eine der typischen alten rheinischen Dorfkirchen, wie es sie früher in nahezu jedem Dorf gab und heute jedoch kaum noch irgendwo als Bestand gibt. Im Zuge der raschen Bevölkerungszunahme und einer allgemeinen Prosperität der ländlichen Regionen sind die alten Dorfkirchen insbesondere im letzten Drittel des 19. und frühen 20. Jahrhundert fast überall größeren und vollständigen Neubauten, die vorwiegend im neogotischen Stil gehalten sind, gewichen.

 

Daher kommt dem Bauteil (Portalbogen) exemplarisch eine besondere Bedeutung für die Veranschaulichung der Bausubstanz rheinischer Dorfkirchen in vorindustrieller Zeit zu, wodurch eine Erhebung zum beweglichen Bodendenkmal hinreichend begründet ist. Die Unterschutzstellung wurde daher seitens des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Erkelenz beantragt.

 

Der Portalbogen wurde zunächst beim LVR zwischengelagert. Zwischenzeitlich wurde der Portalbogen der Pfarrgemeinde übergeben. Am Standort Immerath (Neu) soll der Portalbogen der alten Pfarrkirche St. Lambertus hinter der neuen Kirche als Teil eines baulichen Arrangements wiedererrichtet werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Der Hauptportalbogen der alten Immerather Kirche von 1767 ist ein bewegliches Bodendenkmal im Sinne von § 2 Abs 5 Denkmalschutzgesetz NRW. An der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse, weil das Bodendenkmal bedeutend für die Geschichte des Menschen, seiner Religionsausübung und der ländlichen Siedlungen allgemein ist. Für die Erhaltung liegen wissenschaftliche Gründe vor. Aus diesem Grund ist der Hauptportalbogen der alten Immerather Kirche von 1767 als ein bewegliches Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

Bodendenkmalblatt HS 180 LVR

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bodendenkmalblatt HS 180 LVR (149 KB)