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Vorlage - A 61/507/2019  

 
 
Betreff: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Städtebauförderungsprogramm Aktive Zentren für das Städtebauförderungsgebiet Innenstadt Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss zur Festlegung einer Gebietskulisse zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Aktive Zentren
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
03.12.2019 
36. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.12.2019 
34. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.12.2019 
31. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich Gebietskulisse Städtebauförderung Innenstad Erkelenz-Mitte  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 25.09.2019 hat der Rat das Integrierte Handlungskonzept (InHK) Erkelenz-Mitte als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen und Förderantragstellung beschlossen.

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Städtebauförderungsprogramm Aktive Zentren für das Städtebauförderungsgebiet Innenstadt Erkelenz wurde mit Datum vom 27.09.2019 bei der Bezirksregierung Köln gestellt.

Die Städtebauförderung ist grundsätzlich gebietsbezogen, die Fördervoraussetzung ist mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept, im dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind, gegeben. Für den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Aktive Zentren ist eine Gebietskulisse festzulegen und zu beschließen.

Beurteilungsgrundlage für die Abgrenzung der Gebietskulisse zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Aktive Zentren ist der abgegrenzte Untersuchungsbereich Innenstadt Erkelenz-Mitte des Integrierten Handlungskonzept (InHK) Erkelenz-Mitte, dessen Abgrenzung hinsichtlich gegebener Flurstückgrenzen überprüft wurde.

Der Geltungsbereich der Gebietskulisse zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Aktive Zentren für das Städtebauförderungsgebiet Innenstadt Erkelenz-Mitte soll in der Sitzung beschlossen werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Der Geltungsbereich der Gebietskulisse zur Aufnahme in das Städtebauförderungprogramm Aktive Zentren für das Städtebauförderungsgebiet Innenstadt Erkelenz-Mitte wird beschlossen. Die Anlage - Geltungsbereich der Gebietskulisse zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Aktive Zentren für das Städtebauförderungsgebiet Innenstadt Erkelenz-Mitte - ist Bestandteil dieses Beschlusses.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

Anlage – Geltungsbereich der Gebietskulisse zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Aktive Zentren für das Städtebauförderungsgebiet Innenstadt Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich Gebietskulisse Städtebauförderung Innenstad Erkelenz-Mitte (1908 KB)