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Vorlage - III/086/2019  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 11.11.2019
hier: Beitritt zum Zukunftsnetz Mobilität NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
03.12.2019 
36. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.12.2019 
34. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.12.2019 
31. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der CDU-Fraktion vom 11.11.19  

Tatbestand:

Mit Datum vom 11.11.19 stellt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz folgenden Antrag zur Beschlussfassung in der kommenden Ratssitzung:

 

„Die Stadt Erkelenz wird Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW.“

 

Als Begründung wird angeführt, dass das Thema Mobilität auch im Zusammenhang mit dem integrierten Handlungskonzept und der sinnvollen Verknüpfung der einzelnen Ortslagen über den Innenstadtbereich hinaus eine besondere Bedeutung bekommt. Die vorhandenen Konzepte müssen weiter entwickelt werden. Das Land NRW unterstützt mit dem Zukunftsnetzwerk Mobilität NRW die Kommunen, um neue Wege zu lebenswerten Städten zu finden und für eine gesicherte Mobilität im ländlichen Raum zu sorgen. Darüber hinaus wird in der Begründung darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft im Netzwerk an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.

 

 

Die Verwaltung hat sich, soweit das in der Kürze der Zeit möglich war, über das Zukunftsnetz Mobilität informiert. Das Land NRW hat dem Thema eine besondere Bedeutung beigemessen und aus unterschiedlichen vorhandenen Initiativen im Jahr 2015 das Zukunftsnetz Mobilität NRW ins Leben gerufen. Vorgänger war das Netzwerk Verkehrssicheres NRW, in dem die Stadt Erkelenz bereits über die Aktivitäten der AGFS Mitglied war. Das Netzwerk Verkehrssicheres NRW hatte allerdings seinerzeit eine andere Schwerpunktsetzung. Die Themen im Bereich der Mobilität haben sich in den letzten Jahren sicherlich auch umfassend verändert.

 

Mit Gründung des Zukunftsnetzes Mobilität NRW wurde die Mitgliedschaft an Bedingungen geknüpft, die bisher von der Stadt Erkelenz nicht erfüllt wurden. Dazu gehören:

 

1. Benennung einer zentral verantwortlichen Person

2. Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung mit folgenden Inhalten:

    - Zielsetzung einer nachhaltigen und sicheren Mobilitätsentwicklung

    - Einführung eines kommunalen Mobilitätsmanagements

    - Durchführung eines verwaltungsinternen Workshops zum Thema Nachhaltige

       Mobilität

    - Teilnahme am regionalen Austausch der Mitgliedskommunen

   - Umsetzung von zielgruppenspezifischen Maßnahmen für Mobilitätsmanagement

      und Verkehrssicherheit

 

 

Das Thema Mobilität ist in der Stadtverwaltung bisher dezentral organisiert. Fast in jedem Amt gibt es Berührungspunkte. Die Themen reichen vom innerbetrieblichen Mobilitätsmanagement mit Dienstwagen über die Schülerbeförderung bis zur eigentlichen Verkehrsplanung. Darüber hinaus gibt es auch weitere Verkehrsthemen, wie zum Beispiel das Thema ÖPNV, was über den Aufgabenträger Kreis Heinsberg besetzt wird. Die Bandbreite kann sicherlich noch um eine Vielzahl an ergänzenden Zuständigkeiten erweitert werden.

 

Nach Rücksprache mit der für Erkelenz zuständigen Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr beim Nahverkehr Rheinland ist das auch das normale Abbild in einer großen Anzahl von Verwaltungen in NRW. Das Netzwerk möchte für eine Veränderung dieser Strukturen werben und mit der Einsetzung von kommunalen Mobilitätsmanagern für eine andere Bedeutung des Gesamtthemas Mobilität sensibilisieren.

 

Für eine Stadt der Größenordnung von Erkelenz ist damit zu rechnen, dass zusätzliche Personalressourcen in der Größenordnung von 0,5 bis zu 1,0 Stellen zur Verfügung gestellt werden müssten, um die Aufgaben entsprechend der abzuschließenden Kooperationsvereinbarung umzusetzen. Daneben müssten auch die organisatorischen Rahmenbedingungen für den Einsatz dieser Bündelungsstelle geschaffen werden. Im aktuell geplanten Haushaltsentwurf und Stellenplan für das Jahr 2020 sind diese Überlegungen nicht enthalten. Sollte dem Antrag der CDU-Fraktion gefolgt werden, schlägt die Verwaltung vor, die organisatorischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen im Jahr 2020 zu schaffen und für den Stellenplan 2021 eine entsprechende Stelle für einen kommunalen Mobilitätsmanager vorzusehen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„….“


Finanzielle Auswirkungen:

Bei Einstellung eines kommunalen Mobilitätsmanagers Personalkosten je nach Eingruppierung bis zu einer Höhe von rund 60.000 Euro pro Jahr, weitere Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkpflege und Initiativen im Bereich Mobilität die zur Zeit nicht abgeschätzt werden können.


Anlage:

Antrag der CDU-Fraktion vom 11.11.19

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der CDU-Fraktion vom 11.11.19 (726 KB)